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“So geht es nicht weiter”: “Autobingo”-Bande beging mehr als 100 Straftaten in Vorarlberg

18.06.2026 • 12:14 Uhr
"So geht es nicht weiter": "Autobingo"-Bande beging mehr als 100 Straftaten in Vorarlberg
Der Schwurgerichtssaal am Landesgericht Feldkirch war bis auf den letzten Platz gefüllt. NEUE

Fünf junge Männer im Alter zwischen 15 und 21 Jahren standen heute vor dem Landesgericht Feldkirch. Die Vorwürfe reichten von Einbruchsdiebstählen, Sachbeschädigungen bis hin zu Spritztouren mit fremden Autos.

Der Schwurgerichtssaal am Landesgericht Feldkirch war am Mittwochvormittag bis auf den letzten Platz besetzt. Auf der Zuschauertribüne saß eine Schulklasse, dazu waren zahlreiche Eltern der Angeklagten, Bewährungshelfer und mehrere Rechtsanwälte erschienen. Auch der Strafantrag war alles andere als schlank. Auf vielen Seiten listete die Staatsanwaltschaft mehr als 100 Straftaten auf, die fünf Jugendliche und junge Erwachsene in wechselnder Besetzung begangen haben sollen.

Vor Richter Martin Mitteregger mussten sich ein 15-Jähriger, ein 21-Jähriger, zwei 17-Jährige und ein 16-Jähriger verantworten. Dass die Verhandlung trotz der Fülle an Vorwürfen bereits nach rund zwei Stunden abgeschlossen werden konnte, hatte auch mit der Vorbereitung des Richters zu tun. Mitteregger führte zügig durch die Hauptverhandlung und glänzte dabei mit detaillierter Aktenkenntnis.

Autoschnallen, Diebstähle, Unfälle

Besonders schwer wiegen die Vorwürfe gegen den 15-Jährigen und den 21-Jährigen. Beide befinden sich derzeit wegen anderer anhängiger Verfahren in Untersuchungshaft. Allein ihnen werden 63 Einbruchsdiebstähle zur Last gelegt. Die Anklage zeichnet das Bild einer regelrechten Serie. Im Mittelpunkt stand das sogenannte “Autobingo” oder “Autoschnallen”. Die Beschuldigten hatten unversperrte Fahrzeuge durchsucht und daraus Bargeld, Wertgegenstände, Bankomatkarten sowie Kreditkarten gestohlen. Anschließend setzten sie die Karten unter anderem bei Lebensmittel- und Zigarettenautomaten ein. Strafrechtlich werden solche Fälle als Einbruchsdiebstahl gewertet.

Teilweise fanden die Jugendlichen auch Fahrzeugschlüssel und nahmen Autos unbefugt in Betrieb. Drei dieser Fahrten endeten laut Anklage mit Unfällen. Darüber hinaus sollen auch E-Bikes und E-Scooter gestohlen worden sein. Weiters stehen Urkundenunterdrückung, schwere Sachbeschädigung und weitere Eigentumsdelikte im Strafantrag. Einem Angeklagten werden zusätzlich Nötigung und ein Delikt nach dem Notzeichengesetz vorgeworfen.

Ins Rollen kam der Fall nach der Verwendung gestohlener Bankkarten. Videoaufzeichnungen führten die Ermittler auf die Spur der Beschuldigten. In weiterer Folge konnten zeitliche und örtliche Zusammenhänge hergestellt und zahlreiche Taten zugeordnet werden.

Alle Angeklagten zeigten sich geständig

Die Verteidiger signalisierten überwiegend Geständnisse. Der Vertreter des Erstangeklagten, Serkan Akman, bestritt einzelne Schadenspositionen. Sein Mandant werde ansonsten Verantwortung übernehmen. Der Verteidiger des Zweitangeklagten, Thomas Mennel, verwies darauf, dass seinem Mandanten rund 90 Delikte vorgeworfen würden. Vieles könne dieser heute nicht mehr nachvollziehen, weil er damals unter Alkohol- und Suchtmitteleinfluss gestanden sei.

Der Richter fand deutliche Worte. Unabhängig davon, welche Probleme es in den Familien gegeben habe, gebe es genügend Hilfsangebote. Es liege an den Angeklagten, diese anzunehmen. „So geht es nicht weiter“, hielt Mitteregger fest. Irgendwann würden sonst lange Haftstrafen drohen.

Reumütige Geständnisse

Der 15-Jährige bekannte sich umfassend schuldig. Er bereue die Taten und würde die Zeit gerne zurückdrehen. Nach seiner ersten Haft habe er versucht, neu anzufangen, sei clean gewesen und habe alle Auflagen eingehalten. „Ich habe mein Leben verbockt“, sagte er. Mitteregger sprach von einer Tragödie, in diesem Alter bereits in Haft zu sitzen. Auch der 21-Jährige zeigte sich geständig. Er habe sein Leben weggeschmissen, sagte der Mann. Nachdem er von zu Hause hinausgeworfen worden sei, sei er in die Drogenszene geraten und habe Geld gebraucht. Die drei weiteren Angeklagten zeigten sich ebenfalls überwiegend geständig. Mitteregger appellierte an die Jugendlichen, die angebotenen Hilfen anzunehmen und die Chance auf einen Neustart zu nutzen.

Die Urteile

Der Erstangeklagte wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, Urkundenunterdrückung, schwerer Sachbeschädigung und unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen zu einer Zusatzstrafe von neun Monaten Haft verurteilt,weil bei der Strafbemessung eine frühere Verurteilung mitberücksichtigt werden musste. Würde man beide Verfahren zusammenziehen, ergäbe sich eine Gesamtstrafe von 15 Monaten. Der Zweitangeklagte erhielt wegen derselben Delikte eine Zusatzstrafe von 14 Monaten. Gemeinsam mit einer früheren Verurteilung ergibt dies rechnerisch 18 Monate Haft.

Bei den drei Mitangeklagten nahm das Gericht keine Gewerbsmäßigkeit an. Sie wurden wegen schweren Einbruchsdiebstahls und weiterer Eigentumsdelikte schuldig gesprochen. Der Drittangeklagte – bei ihm kamen neben Einbruchdiebstahl, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Urkundenunterdrückung auch eine Nötigung und ein Vergehen nach dem Notzeichengesetz hinzu. Er erhielt vier Monate bedingte Haft. Zusätzlich wurden Bewährungshilfe und eine ambulante Suchttherapie angeordnet. Der Viertangeklagte wurde zu drei Monaten bedingter Haft samt Bewährungshilfe verurteilt. Der Fünftangeklagte erhielt drei Monate unbedingte Haft. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde er freigesprochen. Den zahlreichen Geschädigten wurden Ansprüche zwischen fünf und 7200 Euro zugesprochen. Sämtliche Urteile sind rechtskräftig.