Tochter filmt Drohungen des Vaters mit dem Handy: Prozess in Feldkirch

Ein Vater soll seiner Tochter Schläge angedroht haben, um sie von einer Beziehung mit einem türkischstämmigen Mann abzubringen. Die junge Frau zeichnete den eskalierenden Streit mit ihrem Handy auf.
Minutenlang hallen Schreie durch den Gerichtssaal. Auf dem Bildschirm läuft ein Handyvideo, aufgenommen von einer jungen Frau während eines heftigen Streits mit ihrem Vater. Die Aufnahme wirkt bedrückend. Vater und Tochter schreien einander an. Als das Video endet, herrscht für einen Moment Stille.
Genau diese Aufnahme stand am Montag im Mittelpunkt eines Prozesses am Landesgericht Feldkirch. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im September versucht zu haben, seine Tochter zu nötigen. Wie auch aus dem Video hervorgeht, hat er ihr verboten, eine Beziehung mit einem türkischstämmigen Mann einzugehen, und ihr für den Fall weiterer Treffen Schläge angedroht. Zudem hat er ihr eine Ohrfeige versetzt und sie zum Schweigen aufgefordert. Zudem kündigte er an, ihr den Kopf auszureißen, sie in den Dreck zu werfen, zu zertreten und umzubringen, sollte sie noch ein Wort sagen.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er räumte jedoch ein, dass sein Verhalten nicht richtig gewesen sei. Es tue ihm leid. Seine Tochter habe alles bekommen, sagte der Mann. Im Gegenzug habe sie sich nicht an Regeln gehalten, nicht mitgeholfen und Rechnungen nicht bezahlt. Deshalb habe er sie aufgefordert, zur Mutter zu ziehen. Zum eigentlichen Vorwurf erklärte er, er habe seiner Tochter lediglich gesagt, dass die Beziehung „nicht gut enden werde“. Falls einzelne Aussagen gefallen seien, dann habe er sie nicht ernst gemeint. Es sei die einzige Sprache gewesen, die bei ihr angekommen sei.
Die Tochter machte sie von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch und sagte nicht aus. Staatsanwältin Karin Dragoits sprach von einem Video, das sprachlos mache. Es zeige, was sich hinter der Fassade eines vermeintlich bürgerlichen Vorarlberger Einfamilienhauses abspielen könne. Auffallend sei auch gewesen, dass sich der Angeklagte die Aufnahme emotionslos angesehen habe. Die Staatsanwältin beantragte einen Schuldspruch sowie eine empfindliche Strafe.
Der Verteidiger bestritt, dass die Tatbestände der schweren Nötigung und der gefährlichen Drohung erfüllt seien. Er sprach von milieubedingten Übertreibungen.
Richter Theo Rümmele folgte dieser Argumentation nicht. Er sei überzeugt, dass sich der Vorfall so ereignet habe, wie von der Anklage geschildert. Der Mann wurde wegen versuchter schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Verhängt wurde eine Geldstrafe von 20.000 Euro, davon 10.000 Euro bedingt. Das entspricht 400 Tagessätzen zu je 50 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.