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190.000 Euro für Bordell? Zeugen widersprechen dem Angeklagten

18.07.2026 • 10:00 Uhr
190.000 Euro für Bordell? Zeugen widersprechen dem Angeklagten
Die Vorwürfe gegen den Angeklagten sind umfangreich. Frick

Betrug, Falschaussage, erfundener Raub: Ein 37-Jähriger muss sich einer Litanei an Vorwürfen stellen. Inmitten dieses Konstrukts finden sich auch ein Bordell und Vorarlberger Unternehmer.

Der 37-jährige Angeklagte soll ein zentrales Motiv für seine Taten gehabt haben: Er wollte seine Spielsucht finanzieren. Dafür soll er etlichen Menschen große Investments vorgegaukelt und falsche Sicherheiten übergeben haben. Als das Gewicht seiner Lügen über ihn hereinzubrechen drohte, soll er einen Raub vorgetäuscht und zwei Männer in Angst versetzt haben, um Falschaussagen zu erzwingen. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz wirkt im Gerichtssaal wie eine Nebensächlichkeit.

Riesige Gewinne versprochen

Investitionen verdoppeln, verdreifachen, vervielfachen: Immer wieder soll der Angeklagte Menschen versprochen haben, ihr Geld geschickt anzulegen. Innerhalb weniger Wochen oder Monate würden für sie saftige Gewinne herausspringen. Ein Mann investierte so beispielsweise 10.000 Euro, im Glauben, in absehrbarer Zeit 230.000 Euro zurückzuerhalten.

“Was ist das für ein Geschäft?”, fragt einer der Schöffen. “Ein Minusgeschäft”, kommentiert die beisitzende Richterin Sabrina Tagwercher die Frage. Der insgesamt verursachte Schaden soll beträchtlich sein: über 600.000 Euro.

Von mehreren Männern habe der Angeklagte fünfstellige Beträge erhalten, laut seinen Worten für die Investition in ein Bordell. In Summe seien es 190.000 Euro gewesen. Ein Investor erklärt, das Geld sei nie für ein Bordell, sondern für eine angebliche Anlage in Kryptowährungen gedacht gewesen. Weitere Zeugen, darunter Unternehmer aus Vorarlberg, haben laut ihrer Aussage ebenfalls im Glauben an Kryptogeschäfte investiert.

Treffen im Bordell

Verteidiger German Bertsch stellt die Glaubwürdigkeit der geladenen Zeugen von Beginn an in Frage. “Laut Akteninhalt handelt es sich um äußerst schwindlige Zeugen.” Im Verlauf des Prozesses erachtet er sich darin bestätigt. Manche Zeugen sind vorbestraft. Viele können sich an teilweise Rückzahlungen durch den Angeklagten erst im Gerichtssaal erinnern. Bei der polizeilichen Einvernahme sei davon keine Rede gewesen.

Immer wieder ist auch das fragliche Bordell in der Schweiz ein Thema. Auf Nachfrage geben etliche Zeugen an, schon einmal mit dem Angeklagten dort gewesen zu sein. Einer erinnert sich an einen Besuch erst auf mehrmaliges Nachfragen. “Das vergisst man normalerweise nicht, wenn man im Bordell war”, kommentiert Bertsch die Aussage.

Falschaussagen

Als ihm in der Vergangenheit bereits Strafe drohte, soll der 37-Jährige zu weiteren Mitteln gegriffen haben. Zwei Männer soll er aus dem Gefängnis angerufen und bedroht haben: Sie wissen, was sie vor Gericht zu sagen haben. Er wisse, wo ihre Familien wohnen.

Die beiden Männer sagten tatsächlich falsch aus, gaben dies aber schließlich zu. Einer von ihnen verlor hierdurch vorerst das Recht ein Geschäft zu führen. Vor Gericht beteuern sie ihre Angst, der Angeklagte werde ihren Familien etwas antun.

Angesichts des hohen Schuldenberges habe der 37-Jährige schließlich vorgetäuscht, er sei ausgeraubt worden. Einen der geladenen Zeugen soll er kurz zuvor darum gebeten haben, ihn anzuschießen.

Noch nicht beendet

Trotz einer Vielzahl an Zeugen beantragt die Verteidigung die Einberufung weiterer Personen. Ein Teil der Anklage scheidet aus. Betrügerisches Vorgehen gegenüber drei Personen sowie den unerlaubten Waffenbesitz räumt er ein. Die restlichen Vorwürfe bestreitet er.

Staatsanwalt Manfred Melchhammer sieht keinen Grund, von einem Punkt der Anklage abzuweichen. “Es wird jetzt die Aufgabe des Gerichtes sein, die Glaubwürdigkeit der Zeugen gegen jene des Angeklagten abzuwägen”, erklärt er gegenüber dem Schöffensenat.

Dieser erachtet den Angeklagten in den verbliebenen Anklagepunkten für schuldig und verhängt eine zusätzliche Freiheitsstrafe von vier Jahren. Diese kommt zu einer bestehenden Freiheitsstrafe von zwei Jahren hinzu. Zudem wurde er bereits einmal vorzeitig entlassen – die entsprechenden fast neun Monate sind nun ebenfalls abzusitzen.

Die Vorsitzende Franziska Klammer bezeichnet die Aussagen des Angeklagten als “nicht glaubwürdig”. Es seien viele Schutzbehauptungen und Scheinbegründungen gewesen. “Es waren die Opfer, die Ihnen einfach geglaubt haben.”

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.