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75.000 Euro Schaden: Betrugsvorwurf gegen Versicherungsberater

20.07.2026 • 15:10 Uhr
75.000 Euro Schaden: Betrugsvorwurf gegen Versicherungsberater
Der Angeklagte soll einen “massiven Vertrauensbruch” begangen haben. Frick

Ein Mitarbeiter einer Versicherungsanstalt soll Kunden für Zahlungen sein eigenes Konto angegeben haben. Im Gerichtssaal ist von “massivem Vertrauensbruch” die Rede.

Ein 52-jähriger ehemaliger Versicherungsberater soll bei Verträgen mit Kunden seine eigene Kontonummer angegeben haben. Für seine Geschäfte soll er darüber hinaus eine gefälschte Polizze vorgelegt haben. Insgesamt soll der Versicherungsanstalt ein Schaden von rund 75.000 Euro entstanden sein.

Geständnis

Vor Gericht bekennt sich der Angeklagte vollinhaltlich schuldig. “Es war schon ein massiver Vertrauensbruch. Es tut mir leid. Ich möchte mich bei den Opfern aufrichtig entschuldigen”, erklärt er. Den Schaden mache er aktuell bereits wieder gut.

Angesprochen auf sein Motiv erklärt er, sich bei einem Umzug in die Schweiz übernommen zu haben. Die Miete habe dort umgerechnet 2700 Euro betragen, was ungefähr der Höhe seines damaligen Nettogehalts entsprach. Befragt, wie sich das als Alleinverdiener hätte ausgehen sollen, verweist der 52-Jährige auf seine Provisionen. Als fleißiger Verkäufer habe er gehofft, dass “sich das irgendwie ausgeht”. In seiner Verzweiflung habe er schließlich zu Betrug gegriffen.

Kontonummer durchgestrichen

Durch das Geständnis bleiben nicht viele Fragen offen. Allein eine Zeugin ist geladen. Auf deren Vertrag soll der Angeklagte seine eigene Kontonummer wieder durchgestrichen haben. Er spricht von “schlechtem Gewissen”, die Zeugin davon, dass er bemerkt habe, wie sie einen Zahlschein mit der richtigen Kontonummer vor sich hatte.

Neben dem tatsächlichen Schaden von ungefähr 75.000 Euro – zwischen den Kalkulationen von Verteidigung und Privatbeteiligtenvertretung bestehen noch geringfügige Diskrepanzen – sei ein Betrugsversuch um 40.000 Euro schiefgelaufen. Die Kundin habe die Summe nicht überwiesen.

Diversion abgelehnt

Verteidiger Julius Schneider beantragt eine Diversion. Staatsanwalt Manfred Melchhammer spricht sich angesichts der hohen Schadenssumme dagegen aus.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Elias Klingseis erklärt den Angeklagten mit Ausnahme eines Punktes – jener mit der durchgestrichenen Nummer – für schuldig. Das Gericht verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 2880 Euro (240 Tagessätze zu 12 Euro).

Mildernd wirken das Geständnis, die Unbescholtenheit des Angeklagten, dass Taten teilweise beim Versuch blieben und Schaden wiedergutgemacht wurde. Demgegenüber erschwerend sind das Zusammenkommen von drei Vergehen, die mehrfache Qualifikation, die 24-fache Überschreitung des Grenzwertes, dass Vertrauen ausgenutzt wurde sowie Tatwiederholung und langer Tatzeitraum.

Das Urteil ist rechtskräftig.