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Drohungen, Griff an den Hintern: Ungewöhnlicher Auftritt vor Gericht

17.07.2026 • 11:45 Uhr
Drohungen, Griff an den Hintern: Ungewöhnlicher Auftritt vor Gericht
Der Angeklagte zeigt sich bei der Verantwortungsübernahme wankelmütig. NEUE

Alkoholisiert vor Gericht und wankelmütige Verantwortung: Ein 48-Jähriger ist wegen drei Vergehen angeklagt. Das Gericht hat ein Urteil gesprochen.

Die Verhandlung beginnt mit einiger Verspätung. Der 48-jährige Angeklagte ist nicht erschienen. Richter Theo Rümmele lässt den Mann von der Polizei vorführen. Im Gerichtssaal legt der Mann schnell ein außergewöhnliches Geständnis ab: Er sei betrunken. Während der gesamten Verhandlung ist er schwer verständlich, wobei das auch seinem harten Dialekt geschuldet ist.

Taten gegen drei Frauen

Dem 48-Jährigen werden drei Vergehen zur Last gelegt. Er soll seine Mutter und einer Bekannten mit dem Tod bedroht haben. Darüber hinaus soll er einer Frau in einem Lebensmittelgeschäft an den Hintern gegriffen haben.

Ein Sachverständiger wird zugeschalten. Die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten steht in Frage. Das Fazit des Sachverständigen fällt jedoch deutlich aus: “Selbst mit den Erkrankungen und dem Alkohol war für ihn überblickbar, dass das, was er tat, falsch war.”

Dennoch führt das Gutachten zu einigen Diskussionen mit der Verteidigung. Der Angeklagte hört sich diese ruhig an. Dabei wackelt er ständig mit dem rechten Fuß, knetet auf einem Taschentuch herum, summt zwischenzeitlich eine Melodie.

Fehlende Zeugin

Die erste Zeugin bestätigt die Drohung, die auch gegen ihren Bruder abgezielt haben soll. Sie selbst sei dadurch erschreckt gewesen. Als sie den Raum verlässt, schreit der Angeklagte eine Beleidigung gegen den Bruder hinterher.

Die Mutter des 48-Jährigen verweigert die Aussage. Jene Frau, der er an den Hintern gegriffen haben soll, erscheint an diesem Tag nicht zur Verhandlung. Deshalb wird der Vorwurf der sexuellen Belästigung ausgeschieden. Zunächst hat sich der Angeklagte hierin schuldig gezeigt, leugnet aber im weiteren Verlauf die Tat.

“Mir hat man auch schon an den Arsch gegriffen”, rechtfertigt er sich.

Keine Diversion

Der Richter stellt eine Diversion hinsichtlich der gefährlichen Drohung gegen die Bekannte in Aussicht. Der Angeklagte sagt: “Vorgestraft will ich nicht unbedingt werden.” Doch die Tat leugnet er.

Da er keine Verantwortung übernimmt und keinen Beitrag zur Wahrheitsfindung leistet, bleibt ihm eine Diversion verwehrt. Der Richter verhängt eine Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro), wobei zwei Drittel bedingt nachgesehen werden. Seine verminderte Zurechnungsfähigkeit und sein bislang ordentlicher Lebenswandel wirken mildernd. Vom Vorwurf der Drohung gegen seine Mutter wird er hingegen freigesprochen.

Die Verteidigung nimmt sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.