Faschingsprügelei: Gericht rollt Vorfall Szene für Szene auf

Fasching 2025: Bei einer Prügelei in Feldkirch sollen ungefähr zehn Männer beteiligt gewesen sein. Drei von ihnen müssen sich nun vor Gericht verantworten.
Immer wieder spielt Richter Dietmar Nußbaumer ein Handyvideo vor. Es ist ein rund 20 Sekunden dauernder Ausschnitt. Auf einem Platz in Feldkirch sind etwa zehn Männer in eine Prügelei verwickelt. Es ist Nacht, unter dem Licht der Straßenlaterne ist nur ein Teil der Personen eindeutig zu erkennen. Manche sind wegen Fasching kostümiert. Drei der Beteiligten stehen vor Gericht. Als schwerwiegendster Vorwurf steht schwere Körperverletzung im Raum.
Teilgeständnisse
Die drei jungen Männer sind 19, 20 und 17 Jahre alt. Der Erst- und Zweitangeklagte wurden bereits in der Vergangenheit am Landesgericht verurteilt. Die beiden gestehen eine Körperverletzung, bestreiten jedoch, einen am Boden liegenden Mann geschlagen oder getreten zu haben. Ebenso streiten sie ab, ein Glas auf jemanden geworfen zu haben. Der 17-jährige Drittangeklagte plädiert in sämtlichen Anklagepunkten auf nicht schuldig.
Neben den drei Angeklagten werden fünf Zeugen einvernommen. Das Video vom Vorfall wird etliche Male eingespielt, vor- und zurückgespult, verlangsamt, hineingezoomt. Größere und kleinere Details werden geprüft. So ist deutlich zu erkennen, dass der nach eigenen Angaben unbeteiligte Drittangeklagte, bei der Prügelei mitwirkte. Ein Schlag des Erstangeklagten gegen einen anderen Mann – jenes mutmaßliche Opfer, welches schwer verletzt wurde und als erster Zeuge geladen ist – ist ebenfalls klar erkennbar.
Durch die Zeugenaussagen, vor allem jener des dritten Zeugen, klären sich weitere Details. So ist dieser sicher, dass der Drittangeklagte einmal zugetreten habe. Den Zweitangeklagten identifiziert er ebenfalls als einen der Beteiligten.
Wenn auch vieles in dem über zweistündigen Prozess geklärt werden kann, bleiben dennoch Zweifel bestehen. Wer das Glas geworfen hat oder der Auslöser der Prügelei bleiben unklar. Praktisch im letzten Moment des Beweisverfahrens gesteht auch der Drittangeklagte eine Körperverletzung. Sowohl er als auch der Erstangeklagte entschuldigen sich beim mutmaßlichen Opfer. In seinem Schlussplädoyer erklärt einer der Verteidiger, dass Verletzungen eventuell durch weitere Beteiligte verursacht wurden.
Bedingte Haft
Der Richter verkündet einen Schuldspruch. Die Verletzungen eines Gegners (der erste Zeuge) sind unzweifelhaft, jedoch ist nicht eindeutig, wer welche hervorgerufen hat. Er geht jedoch im Zweifel davon aus, dass kein Vorsatz bestand, das Opfer schwer zu verletzen. Über die ersten beiden Angeklagten werden bedingte Freiheitsstrafen von vier beziehungsweise drei Monaten verhängt. Bedingt nachgesehene Geldstrafen aus deren letzter Verurteilung von 540 respektive 800 Euro werden widerrufen. Der Drittangeklagte fasst eine Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu vier Euro) aus, davon ist die Hälfte bedingt. Einem mutmaßlichen Opfer müssen sie 500 Euro bezahlen.
Für alle drei Angeklagten wird Bewährungshilfe angeordnet, um die Tat aufzuarbeiten. Zudem soll diese alle drei bei der Jobsuche unterstützen. Alle Urteile sind rechtskräftig.