Tränen, Zwischenrufe und widersprüchliche Aussagen in Raubprozess

Eine 32-Jährige soll mit einem anderen Mann eine ältere Dame beraubt haben. Die Angelegenheit wird emotional, auch außerhalb des Gerichtssaals.
14 Vorstrafen, zwölf davon einschlägig, nun drei neue Vorwürfe: Eine 32-jährige Angeklagte muss sich vor einem Schöffengericht verantworten. Sie gesteht zwei Vorfälle, nämlich einen Ladendiebstahl und das Eindringen in eine fremde Wohnung. Bei letzterem Vorfall pochte sie in Begleitung eines anderen Mannes an die Terrassentür einer Frau, bis die Tür aufging. In der Wohnung erkannten sie, dass es nicht die von ihnen gesuchte Person ist. Zu dieser sollen sie danach gegangen sein. Die Darstellungen zu jenem unerwarteten “Besuch” widersprechen sich allerdings.
Streit um 400 Euro
Eine 68-jährige Frau sollte dem Begleiter der Angeklagten aufgrund einer Vereinbarung mit deren Ex-Schwiegersohn 400 Euro übergeben. Laut Anklage gingen die beiden zur älteren Dame, woraufhin es zu einem Handgemenge kam. Der Angeklagten wird vorgeworfen, unter Gewaltanwendung ein Handy und eine Geldtasche mitgenommen zu haben.
Die Darstellungen gehen auseinander: Die Angeklagte habe zwar das Handy genommen und sich nur gegen die 68-Jährige gewehrt. Jene sagt als Zeugin hingegen aus, sie sei geschlagen worden, als sie die Tür öffnete und in Folge praktisch wehrlos am Boden gelegen. Der Begleiter erzählt von einem Handgemenge zwischen den beiden Frauen. Unzweifelhaft bleibt, dass es einen Konflikt gegeben hat. Fraglich ist, ob der Tatbestand des Raubes erfüllt ist.
Die Verhandlung ist von Emotionen geprägt: Tochter und Ex-Schwiegersohn handeln sich Ermahnungen ein, als sie im Zuschauerbereich den Prozess stören. Die Angeklagte selbst beginnt kurz vor Einvernahme der älteren Dame zu schluchzen. Auf eine Unterbrechung verzichtet sie. Selbst vor dem Saal wird es unruhig: Der Ex-Schwiegersohn ruft herum, dass “die Wahrheit ans Licht kommt”. Bei seiner späteren Einvernahme sagt er, eine Version, die ihm die Ex-Schwiegermutter dargelegt habe, sei nicht schlüssig gewesen. Ihm stockt die Stimme, als er vom Verhältnis zu ihr und deren Tochter erzählt.
Räuberischer Diebstahl
Das Schöffengericht spricht die Angeklagte in zwei Fällen des räuberischen Diebstahls und einmal des Hausfriedensbruchs schuldig. Über sie wird eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Für das Gericht ist ein Bereicherungsvorsatz erkennbar. Das Handy habe nicht, wie von der Angeklagten dargestellt, als Sicherheit gedient.
Erschwerend wirken die zwölf einschlägigen Vorstrafen, die Begehung während anhängiger Verfahren, offener Probezeiten und offenem Strafaufschub, das Zusammenkommen von Verbrechen und Vergehen sowie, dass zweimal derselbe Tatbestand erfüllt wurde. Ihre verminderte Zurechnungsfähigkeit und das teilweise Geständnis wurden mildernd berücksichtigt.
Angeklagte und Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.