Menschenfleisch, Haft “verboten”: Gutachter erklärt Erkrankung

Für einen 24-Jährigen ist die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Im Gerichtssaal spricht er über Menschenfleisch und verbotene Justizmaßnahmen.
“Darf ich noch etwas dazu sagen?”, ruft der 24-jährige Betroffene während der Gerichtsverhandlung mehrmals. Er ist unruhig, erhebt Vorwürfe gegen andere Personen. Wiederholt will er etwas ergänzen oder Aussagen anderer Anwesender richtigstellen. Er soll im vergangenen Jahr einen Raub begangen und seine Schwester am Telefon gefährlich bedroht haben.
An diesem Tag sitzt er jedoch nicht als Angeklagter am Landesgericht, sondern als Betroffener. Für ihn ist die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Zum Zeitpunkt der Tatbegehung soll er nämlich unzurechnungsfähig gewesen sein.
Raub und Drohung
Einer Freundin seiner Mutter soll der Betroffene die Handtasche versucht haben zu entreißen. Hierbei handelt es sich um einen versuchten Raub. Seiner Schwester wiederum habe er am Telefon gedoht, sie und zwei weitere Personen umzubringen.
Der 24-Jährige hat bereits acht Vorstrafen, saß mehrmals im Gefängnis. Die Fragen zu den Vorwürfen gestalten sich schwierig. Immer wieder holt er aus. Die Sache mit der Freundin sei geklärt. Seine Schwester habe er bedroht, aber nicht im gleichen Wortlaut wie vorgeworfen. “Ich würde niemals jemandem mit Mord oder sonst etwas drohen”, stellt er klar.
Dann jedoch erhebt er selbst schwere Vorwürfe gegen seine Schwester. Diese betreibe Menschenhandel, verkaufe Menschenfleisch. Die Cobra solle ihr Zuhause untersuchen. Seine Gefängnisstrafen hinterfragt er mehrfach. Es sei laut ihm verboten, Menschen in die Justizanstalt zu sperren.
Gutachten
Der Sachverständige Reinhard Haller erklärt, dass der Betroffene zur Zeit der Tatbegehung nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Es liege eine Krankheit zu Grunde, welche der 24-Jährige in der Vergangenheit mit Drogen versucht habe, selbst zu behandeln. Vor einigen Jahren sei der Mann dann erstmals durch Aggressionspotenzial auffällig geworden. Irgendwann sollen sich auch Wahngedanken entwickelt haben.
Die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum seien gegeben. Alternativen gebe es keine. Es sei laut Haller sehr wahrscheinlich, dass der Betroffene in absehbarer Zeit erneut Taten wie an diesem Tag behandelt begeht.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Franziska Klammer gibt dem Antrag auf Unterbringung statt. Zuvor wurde von Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen. Nach Beratung mit seinem Verteidiger akzeptiert der Betroffene. Der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.