Prozess um billige Autoteile könnte ein Nachspiel haben

Billige, polnische Autoteile und ein veruntreuter Pkw: Einem 34-Jährigen werden zwei Vergehen zur Last gelegt. Vor Gericht wirft er selbst mit Vorwürfen um sich.
Während der Verhandlungen macht der Angeklagte seinem ehemaligen Chef gegenüber etliche Vorwürfe: Dieser habe keine KFZ-Werkstatt gehabt, sondern nur eine alte Lagerhalle gemietet. Für seinen Autohandel habe der Chef ein Auto kaufen wollen, indem gegenüber der Inhaberin dieses als “nicht mehr zu reparieren” bezeichnet wird. Der Angeklagte habe ihn sogar bei der Arbeiterkammer gemeldet.
Sollten diese Angaben nicht stimmen, riskiert der 34-jährige KFZ-Mechaniker eine weitere Anklage wegen Verleumdung. Doch er bleibt bei seiner Version. Es stehen bereits zwei Vorwürfe im Raum, doch eine neuerliche Anklage könnte bis zu fünf Jahre Gefängnis bedeuten.
Autoteile und Veruntreuung
Der Angeklagte soll Reparaturen mit billigen Autoteilen aus Polen angeboten haben. Er habe weder die Teile erhalten, noch Reparaturen durchgeführt. Auch eine Bestellung von Winterreifen sei nie angekommen. Bei einem weiteren Zwischenfall soll er seinem ehemaligen Chef ein Auto zum Verkauf angeboten haben, welches ihm für eine Reparatur anvertraut wurde.
Im Kern bestätigt der 34-Jährige die Vorwürfe um die Autoteile. Erhalten habe er sie, aber nicht eingebaut. Zwei Frauen haben hierdurch 560 beziehungsweise 300 Euro verloren, sein Ex-Chef 1000 Euro. Die versuchte Veruntreuung bestreitet er. Tatsächlich habe sein ehemaliger Chef das Auto kaufen wollen.
Der 57-jährige Ex-Chef ist als Zeuge geladen. Die Version des Angeklagten bestreitet er. Stattdessen habe dieser ihm das Auto angeboten, aber stets gesagt, die Inhaberin wolle keinen direkten Kontakt. Der Verkaufspreis belief sich auf 6000 Euro. Der Zeuge habe nicht bezahlt, letztlich selbst die Adresse der angeblichen Verkäuferin herausgefunden und bei dieser nachgefragt.
Strafenkombination
Die Richterin spricht den Angeklagten schuldig der Veruntreuung und des Betrugs. Sie verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu vier Euro). Darüber hinaus muss er die Schadensbeträge von 1000, 560 und 300 Euro bezahlen.
Mildernd wertet das Gericht, dass die Veruntreuung beim Versuch blieb. Erschwerend wirken drei einschlägige Vorstrafen, das Zusammentreffen von zwei Vergehen, dass es mehrere Opfer gab sowie die mehrfache Delinquenz hinsichtlich des Betrugs.
Der Angeklagte nimmt das Urteil an, ist jedoch nicht anwaltlich vertreten. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.