Wodkaflasche, Messer, nichts davon? Urteil lässt keinen Raum für Zweifel

Wodkaflasche, ein ungewöhnliches Polizeiaufgebot und durstige Zeugen: Am Landesgericht Feldkirch endet ein Streit in einem durchaus bemerkenswerten Prozess.
“Ich bin sicher, dass Sie nicht sterben werden, wenn Sie nicht jede Minute etwas trinken”, ermahnt Richterin Verena Wackerle einen der Zeugen. Dieser nimmt wie sein Sohn zuvor und die Mutter nach ihm ständig einen Schluck aus seiner Wasserflasche. Nach jeder Antwort öffnen sie die Flasche, trinken, verschließen sie. Das knackende Plastik entwickelt sich beinahe zum festen Begleitumstand des Prozesses. Alle drei Zeugen werden von der Richterin erinnert, dass sie sich in einem Gerichtssaal befinden.
Es mag einer Ironie gleichen, dass eine andere Flasche den zentralen Aspekt der Verhandlung bildet. Ein 54-Jähriger soll nämlich mit einer Wodkaflasche einen der Zeugen verletzt haben, indem er ihm diese auf den Arm schlug. Oder sie nach ihm warf. Oder ihn stattdessen mit einem Messer verletzte. Alternativ dazu gab es weder Flasche noch Messer. Der Prozess bietet ein Sammelsurium an Erzählungen, deren Schauplatz ein kleiner Raum mit wenig Platz bildet.
Dynamisches Geschehen
Beim ersten Verhandlungstermin macht der Angeklagte seine Aussage. Er habe nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin einiges getrunken. Später habe er mit einem nahen Verwandten bei diesem zu Hause gestritten. Ursache des Streites seien gegenseitige Beleidigungen über Vorfahren gewesen – im entsprechenden Kulturkreis handle es sich um ein sensibles Thema.
Die Schilderungen sind zeitweise unübersichtlich, was mitunter dem dynamischen Geschehen geschuldet ist. Während des Streits habe der Verwandte den Angeklagten mit einer Wodkaflasche bedroht. Es sei zu Gewalttaten gekommen. Der Angeklagte erzählt er habe immer noch Wunden am Hinterkopf. Wie jedoch der Sohn seines Verwandten eine Verletzung am Arm erlitten hat, sei dem 54-Jährigen schleierhaft.
Nach dieser ersten Einvernahme wird der Prozess vertagt. Der Verwandte, dessen Frau und Sohn sind als Zeugen geladen, erscheinen jedoch unentschuldigt nicht. Sie erhalten Ordnungsstrafen in Höhe von 150 Euro.
Polizeiaufgebot
Zum zweiten Verhandlungstermin werden die drei Zeugen von der Polizei vorgeführt. Inmitten von Polizisten warten sie auf einer Bank vor dem Gerichtssaal. Vor allem die 41-jährige Frau wirkt angespannt, steht immer wieder auf und geht ein paar Schritte.
Der 18-jährige Sohn wird zuerst einvernommen. Neben dem durstigen Auftritt sorgen seine Aussagen schnell für Aufsehen. Es stimmt nur wenig mit seinen Polizeiangaben überein. Sein Vater und der Angeklagte sollen gestritten und der Sohn sich dazwischen gestellt haben als letzterer mit der Wodkaflasche zuschlug. So sei er am Unterarm verletzt worden. Die Richterin verweist auf die ärztliche Untersuchung: Der Schnitt passe nicht zu einer Flasche oder Scherbe, sondern eher zu einem Messer.
Selbst angesprochen auf unterschiedliche Aussagen von Mutter und Vater weicht der junge Mann nicht von seiner Version ab. “Wollen Sie nicht einfach die Wahrheit sagen?”, fragt die Richterin. Nach weiteren Widersprüchen und wankelmütigem Verhalten wird die Einvernahme beendet.
Wenig Platz
Die Einvernahmen des 43-jährigen Vaters und der 41-jährigen Mutter gestalten sich ähnlich: Ermahnungen über dauerndes Trinken und zwei komplett neue Versionen. Laut Vater habe der Angeklagte ein Messer verwendet, laut Mutter habe dieser eine Wodkaflasche wahl- und ziellos geworfen.
Der einzige Aspekt, welcher sich weitestgehend deckt, ist der Ort des Geschehens. Es handelt sich um ein Schlafzimmer, ungefähr zehn Quadratmeter groß wie Polizeiaufnahmen zeigen. Darin befindet sich ein Bett, das einen Großteil des Raumes füllt. Die Richterin bezeichnet es als “überschaubaren Platz”, trotzdem schildern vier Menschen die Ereignisse unterschiedlich.
Freispruch nicht aus Zweifel
“Es gibt Freisprüche im Zweifel und dann gibt es Ihren Fall”, erklärt Verena Wackerle, nachdem sie das entsprechende Urteil verkündet hat. Die Schilderungen des Angeklagten seien lebensnah und der Grund für den Streit nachvollziehbar gewesen. Der Eindruck von den Zeugen habe zudem Bände gesprochen. Sie schlussfolgert, es habe “kein Stück Raum für etwas anderes als einen Freispruch” gegeben.
Der 54-Jährige bedankt sich mehrfach und mit Tränen in den Augen bei der Richterin. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgibt, ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig.