Gefälschter Führerschein: Staatsanwältin nennt Aussagen „Humbug“

Vor Gericht sagt ein 34-Jähriger wegen eines gefälschten Führerscheins fragwürdig aus. Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art.
“Die Angaben des Angeklagten sind Humbug, ich muss es so sagen.” Staatsanwältin Sophia Gassner findet in ihrem Schlussplädoyer deutliche Worte für die Ausführungen des 34-jährigen, jemenitischen Staatsbürgers. Zuvor hatte dieser fragwürdige Aussagen über eine italienische Fahrschule und einen Unbekannten getätigt.
Bereits zwei Diversionen
Der Angeklagte steht eigentlich mitten im Leben: verheiratet, Kinder, stabiles Einkommen. Gerichtlich ist er noch unbescholten, doch das ist nicht die ganze Wahrheit. In der Vergangenheit erhielt er bereits zwei Diversionen. Eine frühere Geschichte drehte sich bereits um einen jemetischen Führerschein. Nun wird ihm Fälschung besonders geschützter Urkunden vorgeworfen: Bei einer Polizeikontrolle soll er nämlich eine totalgefälschte italienische Fahrerlaubnis vorgezeigt haben.
Er plädiert auf nicht schuldig. In Italien sei jemand auf ihn zugekommen, habe ihm sogar eine Fahrschule gezeigt. Er habe dieser Person vertraut und gedacht, es handle sich um einen Fahrlehrer. Dieser Unbekannte habe ihm den Führerschein übergeben. Welche Fahrschule dies war, möchte der Angeklagte nicht sagen. Er wolle nicht, dass diese in Schwierigkeiten gerät.
“Sie sitzen heute hier und haben einen Strafantrag”, entgegnet Richterin Lea Gabriel.
Freiheitsstrafe entgangen
Die Richterin spricht den Angeklagten schuldig. Sie verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro (240 Tagessätze zu vier Euro). Aufgrund seiner Unterhaltspflichten wurde der niedrigste Tagessatz angesetzt. In ihrer Urteilsbegründung erklärt sie, dass der Angeklagte zumindest die Möglichkeit in Kauf genommen habe, einen gefälschten Führerschein vorzuzeigen.
Laut Gericht sei der Gesetzgeber bei solchen Vergehen sehr streng. Eigentlich sei eine Freiheitsstrafe vorgesehen, doch da es für den 34-Jährigen die erste Verurteilung ist, wurde davon abgesehen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Angeklagte nicht anwaltlich vertreten ist.