Fünf Fälle, viele Wendungen: Ein Tag bei Gericht

Tage im Gericht bringen verschiedene Herausforderungen mit sich. Das Elementarste: Es muss Berichtenswertes geben. An manchen Tagen ist das ein schwieriges Unterfangen.
Ein Tag Ende August, der Verhandlungskalender ist an diesem Dienstag gut gefüllt. Das Programm ist vielfältig: Veruntreuung, Hehlerei, Drohung, unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, staatsfeindliche Bewegung. Als Journalist besteht dennoch eine gewisse Abhängigkeit: ein Erfahrungsbericht über Tücken der Gerichtsberichterstattung.
Abberaumung, Vertagung
Der Morgen beginnt mit einer Abberaumung. Das kommt regelmäßig vor. Die Gründe bleiben Außenstehenden zumeist verb0rgen, wenn Verhandlungen frühzeitig verschoben werden.
Anders sieht es im zweiten Fall aus. Ein Mann soll Totalschadenserlöse und Erträge aus dem Weiterverkauf eines Autos nicht an die ursprüngliche Besitzerin abgeliefert haben. Dessen Mutter habe zur Ermöglichung der Taten beigetragen. Es geht um eine Summe von über 50.000 Euro. Der Mann müsste sich vor einem Schöffengericht verantworten.
Doch der Fall wird vertagt. Die Mutter ist im Urlaub und zwei Schöffen erscheinen nicht. Somit ist auch auf Seiten des Gerichts nicht die erforderliche Anzahl an Richtern für das Verfahren anwesend.
Entschlagung
Der letzte Fall an diesem Vormittag findet jedoch statt. Es handelt sich um ein Einzelrichterverfahren. Bereits drei Wochen zuvor stand der 35-jährige Angeklagte vor Richterin Verena Wackerle. Er soll seine Ex-Frau bei einem gemeinsamen Ausflug mit den Kindern bedroht haben. Damals verweigerte der Angeklagte die Aussage. Seine Ex-Frau befand sich zur gleichen Zeit in der Türkei.
Als Mutter gemeinsamer Kinder steht der Ex-Frau ein Entschlagungsrecht zu. Dieses nimmt sie wahr. Die Verhandlung endet mit einem Freispruch. Da die Anklage sich auf die Aussagen der Ex-Frau stützt, bleibt nichts Belastendes mehr übrig. Ihre Polizeiaussagen dürfen bei Entschlagung vor Gericht ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Vorführung nicht möglich
Mittag beendet, der Ton bleibt derselbe. Eine Frau soll das Fahrzeug ihres Cousins ohne dessen Einwilligung genommen haben. Sie erscheint nicht vor Gericht. Es ist möglich Angeklagte durch die Polizei vorführen zu lassen, jedoch nicht in diesem Fall. Die Ladung wurde ihr vor weniger als acht Tagen zugestellt. Gesetzlich steht ihr dies als Vorbereitungsfrist zu. Somit endet der vierte Fall mit der nächsten Vertagung.
Ähnlich verhält es sich bei einem Fall um Beteiligung an einer staatsfeindlichen Bewegung. Der Prozess fällt ebenfalls aus, weil der Angeklagte nicht erscheint.