Pensionierte Ärztin glaubte, ihr Erspartes zu retten – dann waren 135.000 Euro weg

Das Versprechen auf schnelle Gewinne führte zwei Männer aus Vorarlberg vor das Landesgericht. Ihnen wird schwerer Betrug vorgeworfen.
Eine pensionierte Oberärztin glaubte, ihr Konto vor Betrügern zu schützen. Ein angeblicher Bankmitarbeiter warnte sie vor verdächtigen Überweisungen. Sie installierte eine Fernwartungssoftware, öffnete ihr Online-Banking und gab mehrere Aufträge frei. Die Frau hielt diese für Stornierungen. Tatsächlich autorisierte sie damit die Zahlungen. Rund 127.000 Euro Schaden blieben am Ende. Ursprünglich waren es rund 135.000 Euro, ein Teil konnte rückgebucht werden.
Die Betrugsmasche war bereits Gegenstand eines früheren Prozesses. Damals wurde ein heute 20-jähriger Schüler rechtskräftig verurteilt. Er hatte sein Handy, sein Konto und Zugangsdaten zur Verfügung gestellt. Über sein Konto liefen rund 65.000 Euro. Nun mussten sich dessen 22-jähriger Cousin und ein weiterer Mann vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Der zweite Angeklagte (34) wurde von Rechtsanwalt Clemens Haller verteidigt. Ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, den bereits rechtskräftig verurteilten Schüler für die Tat zum Nachteil der Oberärztin angeworben zu haben.
Der Zweitangeklagte bestritt das. Er sei damals selbst in die Welt der vermeintlich lukrativen Krypto-Geschäfte hineingeraten. Begonnen habe es mit Youtube-Videos über Kryptowährungen. Danach sei er einer Telegram-Gruppe beigetreten, in der ihm erklärt worden sei, wie sich Geld verdienen lasse. Personen hätten dort ihren Reichtum zur Schau gestellt. Wer weitere Leute anwerbe, so sei ihm vermittelt worden, bekomme bessere Konditionen und steige innerhalb der Gruppe auf. Später habe er sich mit einem Mann aus den Niederlanden getroffen. Dieser habe Handys und Pässe benötigt. Er habe solche Dinge weitergegeben, aber nicht gewusst, was damit geschehe. Verdächtig sei ihm das damals nicht vorgekommen. „Das mag dumm klingen“, räumte er vor Gericht ein. In seiner damaligen schwierigen Situation sei es für ihn aber realistisch erschienen, auf diese Weise viel Geld verdienen zu können. Erst als Schreiben der Polizei kamen, sei er misstrauisch geworden.
Freispruch für Zweitangeklagten
Verteidiger Haller argumentierte, sein Mandant sei selbst auf ein professionell aufgebautes System hereingefallen. Ihm fehle daher der für einen Betrug notwendige Täuschungs- und Schädigungsvorsatz. Ihn stellvertretend für die eigentlichen Betrüger zu verurteilen, sei verfehlt. Dass der Zweitangeklagte nicht erkannt haben will, dass in diesem Umfeld betrügerisch vorgegangen wurde, glaubte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Kathrin Feurle nicht. Für eine Verurteilung wegen des konkret angeklagten Tatbeitrags reichte das dennoch nicht. Es fehlte der Nachweis, dass er den bereits verurteilten Schüler tatsächlich für den Betrug an der Oberärztin angeworben hatte. Der Zweitangeklagte wurde deshalb freigesprochen.
“Wollten schnell zu Geld kommen”
Anders fiel die Entscheidung beim 22-Jährigen aus. Er hatte sein Handy, seine Bankomatkarte und sämtliche Zugangsdaten dem Mitangeklagten überlassen. Er erklärte, an eine legale Krypto-Sache geglaubt zu haben und Geld gebraucht zu haben. Später habe er gesehen, dass Gelder auf seinem Konto eingegangen und weiterüberwiesen worden waren. Im Mittelpunkt stand damit die Frage nach dem bedingten Vorsatz. Hatte der 22-Jährige zumindest für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass mit seiner Hilfe andere Menschen geschädigt werden?
Verteidiger Hamza Ovacin verneinte das. Den Angeklagten könne man vielleicht vorwerfen, „dass sie schnell zu Geld kommen wollten oder naiv waren“. Das sei aber nicht strafbar. Sein Mandant sei bis zuletzt von einer legalen Angelegenheit ausgegangen. Hätte er einen Betrug vermutet, hätte er wohl kaum auch noch einen Verwandten in die Sache hineingezogen.
Der Senat glaubte dem 22-Jährigen nicht. Spätestens nachdem er die Überweisungen auf seinem Konto gesehen habe, hätte er reagieren können. Stattdessen habe er die Sache weiterlaufen lassen. Auch dass jemand sein Handy mehrere Tage aus der Hand gebe, ohne sich näher dafür zu interessieren, bezeichnete die Richterin als lebensfremd. Dem Angeklagten sei klar gewesen, dass es „nicht mit rechten Dingen zugeht“.
Das Urteil
Der 22-Jährige wurde in zwei Punkten wegen schweren Betrugs schuldig gesprochen. Er erhielt sechs Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 8000 Euro. Außerdem muss er der Oberärztin 77.000 Euro Schadenersatz zahlen. Freigesprochen wurde er von einem darüber hinausgehenden Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Dieser bezog sich auf noch festzustellende weitere Taten zu einem noch festzustellenden Zeitpunkt.
Der Erstangeklagte erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.