Kokain aus der Schweiz: Kryptochats führen zu mehr als vier Jahren Haft

Vor über sechs Jahren soll ein inzwischen 37-Jähriger Kokain aus der Schweiz eingeführt haben. Er bestreitet die angeklagte Drogenmenge, doch ein Name wird ihm zum Verhängnis.
Der 37-jährige Angeklagte wirkt gefasst, als der Schuldspruch und die Strafe verkündet werden. Seine Frau bricht in der ersten Reihe in Tränen aus. Das Schöffengericht hat ihren Mann soeben zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Seinen Angaben um geringere Mengen Kokain sowie ein Kryptohandy werden kein Glauben geschenkt.
Suchtprobleme
Die Vorwürfe reichen bis ins Jahr 2019 zurück. Über Monate hinweg soll der Angeklagte 829,5 Gramm Kokain aus der Schweiz aus- und in Österreich eingeführt haben. Im gleichen Zeitraum soll er anderen Personen insgesamt über drei Kilogramm Kokain überlassen haben. Im März 2020 wurde er gemeinsam mit einem anderen Mann von der Polizei aufgegriffen.
Zwei bis drei Fahrten gesteht der 37-Jährige. Er habe ungefähr 300 Gramm importiert und jenem Mann überlassen, der mit ihm festgenommen wurde. Dieser wurde bereits verurteilt und sitzt eine Haftstrafe ab. Der Angeklagte habe für die Übergabe Kokain für den Eigenkonsum erhalten.
“Ich schäme mich dafür”, sagt er. Nach der Festnahme habe er seine Sucht in den Griff bekommen, führe inzwischen ein Leben in geordneten Bahnen.
Vielsagende Chats
Vor Gericht werden ihm jedoch Chats auf einem Kryptohandy zum Verhängnis. Bei Kryptohandys handelt es sich um abhörsichere Geräte, die eine verschlüsselte Kommunikation zwischen zwei Geräten gewährleisten sollen. Auf dem sichergestellten Mobiltelefon finden sich in diesem Fall zahlreiche Chats des immer gleichen Benutzers.
Der Angeklagte bestreitet, dass diese Chats ausschließlich von ihm stammen. Er habe das Handy kurz vor der Festnahme an seinen mittlerweile verurteilten Kollegen gegeben. Der Benutzername bleibe dennoch derselbe, unabhängig davon, wer tatsächlich schreibt. Doch ein Name erscheint in den Nachrichten immer wieder, nämlich jener der Ehegattin des Angeklagten.
Die vorsitzende Richterin stellt schließlich klar: “Wir haben keinerlei Zweifel, dass die Chats von Ihnen sind.” Aus diesen ergebe sich, dass der 37-Jährige über drei Kilogramm Kokain besessen und eine große Menge anderen übergeben habe. Die Fahrten lassen sich laut der Vorsitzenden nachvollziehen und entsprechen jenen, die der inhaftierte Kollege gestanden habe.
Berufung angekündigt
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe wird ein Verfallsbetrag von 26.730 Euro ausgesprochen. Das ist jene Betragshöhe, die das Gericht als Gewinn annimmt. Ein Angeklagter soll sich durch Straftaten nicht bereichern können. Im Fall des 37-jährigen Mannes wird von 486 Gramm Kokain ausgegangen, die er nachweislich verkauft habe. Pro Gramm wird ein Preis von 55 Euro angesetzt.
Mildernd erachtet das Gericht die Unbescholtenheit des Mannes, dass die Taten lange zurückliegen und er selbst Konsument war. Erschwerend wirken hingegen die große Menge, die doppelte Qualifikation, die Anzahl der Abnehmer und das Handeln aus Gewinnsucht.
Der Angeklagte kündigt Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.