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Vergewaltigung erfunden: 15-Jährige vor dem Strafgericht

08.09.2026 • 11:25 Uhr
Vergewaltigung erfunden: 15-Jährige vor dem Strafgericht
Prozess am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Eine Jugendliche erhob schwere Vorwürfe gegen einen Burschen und löste damit polizeiliche Ermittlungen aus. Vor Gericht bekannte sie sich schuldig.

Schwerer könnte ein Vorwurf kaum wiegen: Eine 15-Jährige beschuldigte einen Burschen, gegen ihren Willen mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt und ihr anschließend gedroht zu haben, nichts zu sagen. Doch die Geschichte war erfunden. Am Dienstag saß deshalb nicht der Beschuldigte, sondern die Jugendliche selbst vor Gericht.

Nachdem die Jugendliche ihrer Mutter von der angeblichen Vergewaltigung erzählt hatte, verständigte diese die Polizei. Bei der ersten Befragung im Krankenhaus blieb die Jugendliche bei ihrer Darstellung. Bei ihrer späteren Einvernahme durch die Polizei sagte sie erneut die Unwahrheit. Sie behauptete, die Frage des Burschen, ob sie Sex mit ihm haben wolle, verneint zu haben. Trotzdem habe er gegen ihren Willen mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt. Zudem habe er ihr gedroht, dass ihr etwas passieren würde, sollte sie jemandem davon erzählen.

Die Angeklagte bekannte sich schuldig. Ihr sei bewusst, dass sie mit ihren Aussagen massive Vorwürfe erhoben habe. Laut Anklage gibt es Chats, die belegen, dass sie gelogen und den Jugendlichen gebeten hatte, der Polizei nichts zu sagen und keine Chats vorzulegen.

Diversion angeregt

Verteidigerin Andrea Concin regte eine Diversion an – im Wissen, dass diese bei derartigen Delikten so gut wie nie zur Anwendung kommt. Aus ihrer Sicht hätten Sozialstunden bei der Jugendlichen jedoch eine größere Wirkung als eine Geldstrafe, die letztlich von den Eltern bezahlt werden könnte. Wenn die 15-Jährige in ihrer Freizeit etwas für die Gesellschaft leisten müsse, komme dies bei ihr stärker an. Staatsanwalt Richard Gschwendter sprach sich gegen eine Diversion aus.

Richterin Sabrina Tagwercher verurteilte die Jugendliche wegen Verleumdung zu 360 Tagessätzen zu je vier Euro, davon wurden 120 Tagessätze bedingt nachgesehen. Damit sind 960 Euro zu bezahlen, weitere 480 Euro wurden bedingt ausgesprochen.

In ihrer Urteilsbegründung verwies Tagwercher auf die massiven Vorwürfe und sprach von schwerer Schuld. Eine Diversion sei deshalb nicht möglich. Auch die Richterin hielt Sozialstunden in deisem Fall grundsätzlich für sinnvoller, diese Möglichkeit stehe derzeit aber nicht im Gesetz.

„Ich hoffe, dass Ihnen das eine Lehre war und was das für Folgen haben kann“, sagte Tagwercher. An der Strafdrohung sehe die Jugendliche, wie ernst der Gesetzgeber ein solches Delikt nehme. Das Gericht sei aber der Ansicht, dass sie nicht ins Gefängnis müsse.

Mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis. Erschwerend war das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen. Das Urteil ist rechtskräftig.