Todesdrohung auf Parkplatz in Dornbirn, Beleidigungen vor Gericht

Vorwürfe um eine Drohung mit einem Messer sollen durch zwei Zeugen geklärt werden. Nun ist ein Urteil gefallen.
Wie oftmals bei Drohungen oder Nötigungen dauert das Geschehen nur kurz. Der Angeklagte (Jahrgang 1965) redet selbst nur von Sekunden. Doch bei einem Schuldspruch könnten diese für ihn schwerwiegende Folgen haben: Es drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Todesdrohung mit Messer
Die vorgeworfene Tat, welche als schwere Nötigung gilt, soll sich im Juni auf einem Parkplatz in Dornbirn ereignet haben. Es sei eng gewesen. Der Angeklagte haben einen Zustelldienst, der im Halte- und Parkverbot stehenblieb, mit vorgehaltenem Messer bedroht. “Verpiss dich von hier, oder ich steche dich ab!”, soll der Mann Anfang 60 gesagt haben.
Vor Gericht bestreitet der Mann die Vorwürfe. Ihm sei das Messer aus der Tasche gefallen. Dass es eine Auseinandersetzung oder zumindest eine Diskussion gegeben hat, bleibt jedoch unstrittig.
Es ist ein zweiter Prozesstermin notwendig, in welchem zwei Zeugen einvernommen werden. Ein Arbeiter, welcher dazustieß, habe Geschrei und später die anrückende Polizei gehört. Die Menschenansammlung habe er gesehen, aber nicht den zentralen Vorfall.
Beleidigungen
Das mutmaßliche Opfer wird per Videotelefonat einvernommen. Dieser beschreibt den Vorfall weitestgehend wir angeklagt. Der Mann habe mit dem Messer gefuchtelt und gedroht. Eine Beleidigung seinerseits gesteht der junge Mann allerdings auch.
Während der Einvernahme fällt er dennoch selbst negativ auf. So bezeichnet er den Angeklagten als “Alkoholiker”. Verteidiger Clemens Haller gegenüber spricht er von “sinnlosen Fragen”. “Das beurteilen nicht Sie”, stellt Richterin Franziska Klammer klar, dass der 20-Jährige seine Kompetenzen überschreite.
Schuldspruch
Dennoch erscheinen die Ausführungen der Zeugen glaubhaft. Die Richterin spricht den Angeklagten schuldig und verhängt Geldstrafe von 2400 Euro, davon ist die Hälfte bedingt. Für schwere Nötigung ist zwar eine Freiheitsstrafe vorgesehen, doch angesichts der Unbescholtenheit des Mannes wird diese in eine Geldstrafe umgewandelt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.