Gewalttat am Bahnhof Bregenz: “Was sie ihrer Ex-Freundin angetan haben, ist erschreckend”

44-Jähriger nach Faustschlägen, Drohungen und versuchtem Einbruch zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.
Gezeichnet von Alkohol- und Drogenkonsum sitzt der 44-jährige Oberländer auf der Anklagebank. Er bezieht Notstandshilfe und ist bereits mehrfach vorbestraft. Vor Gericht zeigt er sich reumütig.. Unter Tränen gesteht er: „Es tut mir leid. Ich weiß, so etwas tut man nicht.“ Doch Staatsanwältin Karin Dragosits fragt sich, ob der Angeklagte tatsächlich Reue zeigt oder sich nicht vielmehr selbst bemitleidet. Das wirkliche Opfer dürfe nicht aus dem Blick geraten. „Was Sie Ihrer Ex-Freundin angetan haben, ist erschreckend.“
Im Juni 2026 hatte sich der 44-Jährige in Bregenz mit seiner Ex-Freundin getroffen. Laut Anklage packte und hielt er die Frau fest und schlug ihr achtmal mit der Faust ins Gesicht. Sie erlitt mehrere Brüche im Bereich der Augenhöhle und musste operiert werden. Damit nicht genug. Einen Tag vor der Operation bedrohte der Angeklagte seine Ex-Freundin in Nachrichten. Unter anderem kündigte er an, sie zu quälen.
Auch versuchter Einbruch angeklagt
Privatbeteiligtenvertreterin Eva Müller spricht von einem „Alptraum“ für ihre Mandantin. Die Frau habe ihr Sicherheitsgefühl verloren und eine Narbe über dem Auge zurückbehalten. Sie machte 2500 Euro Teilschmerzengeld geltend. Zudem beantragte sie die Feststellung der Haftung für mögliche Folgeschäden.
Angeklagt war zudem ein versuchter Einbruchdiebstahl vom Juli 2025 in Bludenz. Der 44-Jährige war in eine Wohnung gelangt und hatte sie durchsucht, jedoch nichts erbeutet. Er räumte ein, nach Tabletten und Geld gesucht zu haben, bestritt jedoch, die versperrte Tür aufgebrochen zu haben. Sie sei offen gestanden.
Der Verteidiger verwies auf das reumütige Geständnis, die angekündigte Schadenswiedergutmachung und die massive Suchtproblematik. Eine Langzeittherapie könne eine Chance bieten, so der Anwalt. Der Angeklagte bat um ein mildes Urteil. „Ich glaube, dass ich es diesmal schaffe.“
Therapie statt Strafe möglich
Richterin Franziska Klammer sprach den Angeklagten der schweren Körperverletzung, der gefährlichen Drohung und des versuchten Einbruchdiebstahls schuldig, Sie verhängte 18 Monate Haft, davon zwölf Monate bedingt. Beim Blick auf die Fotos der Verletzungen sprach sie von einem „wirklich brutalen“ Geschehen. Mildernd wertete das Gericht das Geständnis, das Nachtatverhalten und die Anerkennung des Schadenersatzes, erschwerend die einschlägigen Vorstrafen und das Zusammentreffen mehrerer Delikte. Eine sechsmonatige bedingte Haftstrafe aus einer früheren Verurteilung wurde nicht widerrufen, die Probezeit jedoch auf fünf Jahre verlängert. Der 44-Jährige wird „Therapie statt Strafe“ beantragen. Das Urteil ist rechtskräftig.