Lokal

Für Benzos Rezepte gestohlen, aus Frust randaliert

01.10.2026 • 16:00 Uhr
Für Benzos Rezepte gestohlen, aus Frust randaliert
Widerrufe stehen für den jungen Mann ebenfalls im Raum. NEUE

Ein 18-Jähriger muss sich wegen Diebstahls und schwerer Sachbeschädigung verantworten. Bedingte Strafen könnten ebenfalls fällig werden: Das wären fast zwei Jahre zusätzlich.

18 Jahre alt, bereits vier Eintragungen im Strafregister, davon eine Zusatzstrafe, Widerrufe offen: Zwei weitere Taten könnten für einen jungen Mann schwerwiegende Folgen haben. Er wurde bereits einmal bedingt vorzeitig aus der Haft entlassen – drei Monate sind noch offen. Für eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten läuft derzeit die Bewährungsfrist. Die neuerlichen Vorwürfe stammen aus dem Juni.

Blankorezepte gestohlen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen vor, Blankorezepte aus einem Krankenhaus gestohlen zu haben. Dabei sei er auf frischer Tat erwischt worden und habe die Rezepte zurückgegeben.

Zwei Tage später soll er in eine Wohnung eingebrochen sein, diese aber ohne Diebstahl wieder verlassen haben. In der entsprechenden Wohnanlage soll er daraufhin den Inhalt eines Feuerlöschers versprüht sowie Blumenkränze und -geflechte zerstört haben.

Der Angeklagte bekennt sich zu sämtlichen Vorwürfen schuldig und möchte sich vor Gericht erklären. Er sei schwer abhängig von Benzodiazepinen – verschreibungspflichtigen Beruhigungsmitteln – gewesen. Um sich diese selbst anzueignen, habe er die Rezepte gestohlen. Die fragliche Wohnung habe er gekannt, dort befänden sich laut seines Wissens Tabletten. Frustriert darüber, nichts gefunden zu haben, habe er die Nerven verloren. Deshalb habe er in der Anlage gewütet.

Besserung gelobt

Der junge Mann erzählt, in ihm habe sich ein Wandel vollzogen: “Ich musste langsam realisieren, dass es so nicht mehr weitergeht.” Den Schaden werde er vollständig bezahlen.

Drei Frauen sind als Zeuginnen geladen. Es handelt sich um jene Personen, deren Sachen beschädigt oder zerstört wurden. Ihre Einvernahme ist nicht mehr notwendig. Bei diesen entschuldigt sich der 18-Jährige. Sie wünschen dem Angeklagten alles Gute für die Zukunft.

Richterin Kathrin Feurle verkündet einen Schuldspruch hinsichtlich schwerer Sachbeschädigung und Diebstahls, teils durch Einbruch. Sie verhängt eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Zugleich wird die bedingte Entlassung widerrufen. Allerdings sieht sie davon ab, die Freiheitsstrafe von 20 Monaten zu widerrufen.

Angesichts der möglichen Suchtproblematik des Mannes wird Therapie statt Strafe beantragt. Ein Sachverständiger muss klären, ob diesem Antrag stattgegeben wird. Der Angeklagte akzeptiert das Urteil, ist aber nicht anwaltlich vertreten. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.