Reichsadler, „schwarze Sonne“ und Missbrauchsmaterial: Deutscher (29) in Feldkirch vor Gericht

Ein 29-jähriger Deutscher musste sich in Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und des Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial verantworten.
Glatze, Tätowierungen am Kopf, im Gesicht und am Hals. Auffällig ist bei dem 29-jährigen Deutschen einiges. Jene Tätowierungen, um die es an diesem Tag vor Gericht geht, bleiben heute unter seinem Mantel verborgen. Ein Reichsadler und und eine sogenannte „schwarze Sonne“, ein kreisförmiges Symbol aus zwölf Siegrunen. Beide Motive sind Teil der Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
Damit nicht genug. Im Februar 2025 verschickte der Angeklagte über WhatsApp ein Bild mit einer Hakenkreuzfahne. Auf seinen Mobiltelefonen hatte er zudem 44 Bilder und elf Videos mit nationalsozialistischen Motiven gespeichert. Ein weiterer Anklagekomplex betrifft Kindesmissbrauchsmaterial. Auf seinem Mobiltelefon wurden 287 Bilder und 151 Videos gefunden, die sexuelle Handlungen von und an unmündigen Kindern zeigen. Zudem soll der 29-Jährige im Internet wissentlich auf derartiges Material zugegriffen haben.
Vor Polizei nicht geständig
Bei der Polizei hatte der Deutsche die Vorwürfe noch abgestritten. Bei der Tätowierung habe er an einen Kompass aus der nordischen Mythologie gedacht. Die einschlägigen Bilddateien seien Spaß gewesen. Kindesmissbrauchsmaterial habe er niemals heruntergeladen. Vor dem Schwurgericht ist von dieser Verantwortung nichts mehr übrig. Offenbar hat ihm sein Verteidiger angesichts der Beweislage klargemacht, dass weiteres Leugnen wenig Sinn hat. Bereits zu Beginn kündigt der Anwalt an, sein Mandant werde ein reumütiges Geständnis ablegen und zu seinen Taten stehen.
Für die öffentliche Anklägerin steht dieses Geständnis im Einklang mit den Ermittlungsergebnissen. Es bestehe kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten. “Umtriebe wie jene des Angeklagten könnten in einem Rechtsstaat nicht toleriert werden”, so die Staatsanwaltin.
Die Verteidigung hält fest, das Geständnis mache das Unrecht der Taten nicht wieder gut, sei aber ein wesentlicher Milderungsgrund. Die Taten stünden im Widerspruch zum bisherigen Leben seines Mandanten. Der Mann sei unbescholten, Vater von zwei Kindern und gehe einer Arbeit nach. Der Verteidiger ersucht darum, ihn nicht aus seinen sozialen Strukturen herauszureißen.
Wahrsprüche eindeutig
Dann sind die acht Geschworenen am Wort. Ihre Wahrsprüche fallen eindeutig aus. Alle sechs Hauptfragen und eine Eventualfrage zu den angeklagten Taten beantworten sie einstimmig mit Ja. Der Schwurgerichtshof unter Vorsitz von Richter Alexander Wehinger verhängt zwölf Monate bedingte Haft sowie 360 Tagessätze zu je vier Euro, insgesamt 1440 Euro. Der Strafrahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren Haft.
Mildernd berücksichtigt das Gericht die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis. Erschwerend wirken die große Zahl der Dateien, mehrere Verbrechen und der lange Tatzeitraum. Eine bedingte Freiheitsstrafe sei gerade noch möglich, so der Vorsitzende. Dabei berücksichtigte das Gericht auch die Sorgepflichten des Angeklagten für seine Kinder. Wehinger warnt den 29-Jährigen zugleich eindringlich, dass bei einer neuerlichen Straftat Haft drohe. Das Urteil ist rechtskräftig.
“Stoppt die Rechten”
Auch der Historiker und frühere Grünen-Nationalrat Harald Walser verfolgte die Verhandlung. Er saß als Prozessbeobachter für die antifaschistische Plattform „Stoppt die Rechten“ im Gerichtssaal. Die von Ex-Grünen-Nationalrat Karl Öllinger gegründete Plattform dokumentiert Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich. Nach dem Ausscheiden der Grünen aus dem Nationalrat ging die Seite 2017 zunächst offline. Im Mai 2018 wurde sie neu gestartet, unterstützt unter anderem von den Vorarlberger Grünen.