Agrarstreit: Was hinter den Kulissen zwischen Land, Stadt und Agrargemeinschaft lief

Nach dem Bescheid des Landes im Rechtsstreit zwischen der Stadt Feldkirch und der Agrargemeinschaft Altenstadt kam es in kurzer Folge zu einem vermittelnden Gespräch im Landhaus und einem überraschenden Angebot. Die NEUE am Sonntag hat rekonstruiert, was in diesen Tagen zwischen den Beteiligten passierte.
Dass die Stadt Feldkirch im Streit mit der Agrargemeinschaft Altenstadt- wie berichtet – gegen den Bescheid der Landesregierung vorgeht, überrascht wenig. Bemerkenswert ist vielmehr, was sich zuvor hinter den Kulissen abspielte. Nur wenige Tage nach Zustellung des Bescheids lud der zuständige Landesrat Christian Gantner (ÖVP) die Beteiligten zu einem Gespräch ins Landhaus. Am Vorabend der entscheidenden Stadtratssitzung wandte sich Agrargemeinschafts-Obmann Robert Ess mit einem konkreten Vergleichsangebot an Bürgermeister Manfred Rädler (ÖVP).
Warum legt die Agrargemeinschaft ausgerechnet nach ihrem Erfolg beim Land erstmals ein konkretes Angebot auf den Tisch? Weshalb will Gantner einen weiteren Instanzenzug vermeiden? Und warum hält die Stadt dennoch an der gerichtlichen Klärung fest? Die NEUE am Sonntag ist diesen Fragen nachgegangen und hat auch mit den Beteiligten gesprochen.
Zunächst kurz zur Vorgeschichte: Seit Jahren streiten Stadt und Agrargemeinschaft über die Folgen der Hauptteilung von 1960. Solche Konflikte beschäftigen die Höchstgerichte seit Jahren, vor allem in Tirol. Der Fall könnte aber auch weit über Feldkirch hinaus interessant werden. In Vorarlberg gibt es rund 30 Agrargemeinschaften, die aus Grundstücken hervorgegangen sind, die früher Gemeinden gehörten. Eine höchstgerichtliche Entscheidung könnte daher auch andernorts einiges ins Rollen bringen.

Es geht um viel
Worum wird überhaupt gestritten? Eine entscheidende Rolle spielt dabei der sogenannte Substanzwert. Gemeint sind damit jene Erlöse, die über die traditionellen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte der Agrarmitglieder hinausgehen, etwa Einnahmen aus Kiesgruben, Steinbrüchen, Grundstücksgeschäften und Verpachtungen. Die Stadt vertritt die Auffassung, dass ihr an diesen Erlösen ein Anteilsrecht zusteht. Entsprechend weitreichend sind die Forderungen. Die Stadt verlangt rund 1,7 Millionen Euro plus Zinsen, die Rückübertragung mehrerer Grundstücke, eine Abrechnung über seit 1960 erzielte Erlöse, den Zugriff auf Rücklagen und künftig die entsprechenden Substanzerträge. Zudem will die Stadt bei Angelegenheiten außerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung künftig selbst entscheiden und den Agrarorganen verbindliche Vorgaben machen können.
Für die Agrargemeinschaft wiederum sind die zusätzlichen Einnahmen nach eigenen Angaben notwendig, um ihre vielfältigen Aufgaben zu finanzieren. Dazu zählen Wiederaufforstungen, die Pflege von Wäldern und Alpen sowie Maßnahmen zum Natur- und Hochwasserschutz. Aus dem Holzverkauf allein sei das längst nicht mehr möglich, zudem schreibe man regelmäßig Defizite. Zusätzliche Einnahmen soll deshalb vor allem der geplante Kiesabbau bei den Paspels-Seen bringen.
Warum gerade jetzt? Der Bescheid des Landes fiel in der entscheidenden Frage zugunsten der Agrargemeinschaft aus. Die Behörde bestätigte zwar, dass die Stadt vor 1960 Eigentümerin der Flächen war. Sie kam aber zum Schluss, dass die Hauptteilung dieses Verhältnis beendet habe und die Grundstücke seither der Agrargemeinschaft zuzurechnen seien. Genau diese Schlussfolgerung bekämpft die Stadt.
Bescheid auf wackligen Beinen
Aus mit der Materie vertrauten Kreisen ist zu hören, dass die Begründung des Landesbescheids rechtlich auf „wackligen Beinen“ stehen könnte, da sich die Behörde nicht mit der einschlägigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zu vergleichbaren Hauptteilungen auseinandergesetzt habe. Auch die Stadt führt genau diesen Punkt als wesentlichen Grund für ihre Beschwerde an.
Ess lässt diese Erklärung allerdings nicht gelten. Die eigene Rechtsposition sei durch den Bescheid nochmals bestätigt worden. Weitere Verfahren würden jedoch „Unmengen an Geld und zeitlichem Aufwand“ kosten. Zugleich räumt er ein, dass es „immer Unwägbarkeiten in Gerichtsverfahren gebe. Die aus Tiroler Fällen hervorgegangene höchstgerichtliche Rechtsprechung ist für Ess wegen der unterschiedlichen Landesgesetze allerdings nicht auf Vorarlberg übertragbar.

Gantner lädt ins Landhaus
Noch bevor das schriftliche Angebot vorlag, hatte Landesrat Gantner versucht, eine außergerichtliche Lösung auszuloten. Am 16. September lud er zu einem Treffen für den folgenden Tag. Neben Bürgermeister Rädler und Agrarobmann Ess saß auch einer am Tisch, der sich erst kürzlich aus der Landespolitik verabschiedet hatte: Alt-Landesrat und Ex-Vizebürgermeister Daniel Allgäuer.
Gantner bestätigt gegenüber der NEUE, dass die Initiative von ihm selbst ausging. Thema war die Frage, ob es „Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung zwischen der Stadt Feldkirch und der Agrargemeinschaft abseits weiterer rechtlicher Schritte gibt“. Der Landesrat macht auch keinen Hehl daraus, welchen Weg er persönlich bevorzugt. „Eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung wird am Ende – egal auf welcher Seite – jedenfalls einen großen Verlierer hinterlassen.“ Eine einvernehmliche Lösung biete hingegen die Chance auf ein Ergebnis, von dem beide Seiten profitieren.

Allgäuers Kehrtwende
Interessant ist die Rolle Allgäuers. Gantner hatte ihn nach eigenen Angaben bewusst beigezogen, weil er beide Seiten gut kenne und für seine vermittelnden Fähigkeiten geschätzt werde. Der ehemalige Agrarobmann ist selbst Mitglied der Agrargemeinschaft. Noch 2023 hatte Allgäuer gegenüber der NEUE erklärt, größtmögliche Rechtssicherheit könne man „nur mit einem Feststellungsverfahren und höchstgerichtlichen Entscheidungen“ erreichen. Nach dem nun vorliegenden Bescheid sieht der Polit-Pensionist die Sache wieder anders. Er verweist auf die vielfältigen Verflechtungen zwischen Stadt und Agrargemeinschaft. Beide Seiten müssten „auch in Zukunft miteinander können“. Zudem gibt Allgäuer zu bedenken, dass die Stadt am Ende sonst mit nichts dastehen könnte
Angebot am Tag vor Stadtratssitzung
Am 20. September, einen Tag vor der Stadtratssitzung, übermittelte die Agrargemeinschaft dem Bürgermeister ihr Angebot für eine einvernehmliche Lösung. Rädler informierte seine Kollegen im Gremium allerdings erst kurz vor der Sitzung am Montagabend. Das Schreiben liegt der NEUE vor. Darin bietet die Agrargemeinschaft an, rund 20 Prozent der erwarteten Einnahmen aus dem geplanten Kiesabbau für Projekte im Gemeinschaftsinteresse bereitzustellen. Je nach Abbaugeschwindigkeit könnten das für die Stadt bis zu rund 200.000 Euro jährlich ausmachen, rechnet Ess vor. Der Kiesabbau ist vorerst auf zehn Jahre angelegt.
Auch bei künftigen Substanzerlösen auf ehemaligen Gemeindegutsgrundstücken stellt die Agrargemeinschaft eine Beteiligung in Aussicht. Für Ess sind das allerdings nur Einnahmen aus dem unwiederbringlichen Abbau der Grundstückssubstanz, etwa durch Kies. Nicht darunter fallen laut Ess Holzerlöse, Jagdpachten oder die rund fünf Millionen Euro Schadenersatz, den die Stadt für den Bau des Trinkwasserbrunnens in Nofels-Matschels an die Agrargemeinschaft zahlen muss. Letzteres war übrigens einst Auslöser für den aktuellen Rechtsstreit.
Auch eine freie Ausschüttung des Geldes an die Stadt ist laut Ess aufgrund der Statuten nicht möglich. Stattdessen könnten zweckgebunden Projekte unterstützt werden, die der Allgemeinheit zugutekommen, etwa Waldspielgruppen, Laufstrecken oder Bike-Routen.
Im Gegenzug soll die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Stadt und Agrargemeinschaft ein für alle Mal beendet werden. Ess geht in seinem Vorschlag offenbar selbst davon aus, dass sich eine Einigung nicht mehr innerhalb der Beschwerdefrist erzielen lässt. Die Gespräche könnten demnach parallel zum Beschwerdeverfahren weiterlaufen. Als Ziel nennt er eine Einigung bis Jahresende. Länger dürfe man nicht brauchen, schreibt Ess, „da der LVwG sonst aktiv werden muss“.

Nur die FPÖ stimmt dagegen
Der Stadtrat, in dem auch Bürgermeister Rädler sitzt, entschied sich trotzdem für die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Thomas Spalt (FPÖ) stimmte als einziger dagegen. Dessen Kollegin, Vizebürgermeisterin und Stadträtin Andrea Kerbleder war urlaubsbedingt nicht anwesend. Er sei nicht grundsätzlich gegen eine Beschwerde, sagt Spalt zur NEUE. Wenn aber ein solches Angebot auf dem Tisch liege, hätte man seiner Ansicht nach zunächst mit der Agrargemeinschaft „reden und nicht die Türe zuschlagen sollen“. Die Entscheidung über und die Beschwerde hätte auch vertagt werden können. Einen Koalitionsbruch mit der ÖVP sieht Spalt nicht. Er sei im Vorfeld nicht ausreichend über die Sache informiert worden.

Rädler will das Abstimmungsverhalten des Koalitionspartners nicht kommentieren. Weitere Gespräche mit der Agrargemeinschaft schließt der Stadtchef trotz der beschlossenen Beschwerde nicht aus. Dafür brauche es allerdings einen abgestimmten politischen Auftrag der Stadtvertretung.
Wie viel Spielraum für eine Einigung tatsächlich bleibt, ist allerdings fraglich. In der Aussendung nach der Stadtratssitzung ließ Rädler nämlich wissen, man werde „den Rechtsweg nun konsequent weitergehen“. Die Stadt sei aufgrund des Gemeindegesetzes verpflichtet, „das Gemeindevermögen möglichst ohne Beeinträchtigung der Substanz zu erhalten“. Daraus ergebe sich auch die Pflicht, bei unklaren Verhältnissen eine verbindliche Klärung herbeizuführen.

Kritik am Treffen im Landhaus
Grünen-Stadtrat Clemens Rauch sagt auf Anfrage, dass ihm eine gute Gesprächsbasis mit den Agrargemeinschaften wichtig sei. Die Frage nach dem Status des Gemeindeguts lasse sich aus seiner Sicht aber nicht auf dem Verhandlungsweg klären. Auch das Angebot der Agrargemeinschaft Altenstadt, die Stadt an den Kieserlösen zu beteiligen, gehe deshalb am eigentlichen Ziel vorbei. „Es geht eben nicht um einen finanziellen Vorteil, sondern um Rechtssicherheit und Klarheit.“ Den Einigungsversuch des Landes sieht Rauch kritisch: „Dass von Seite der Landesregierung versucht wird, auf die Stadt Feldkirch einzuwirken, ist für mich befremdlich.“ Ähnlich argumentiert Neos-Stadträtin Fabienne Lackner. Alle Parteien hätten sich vor dreieinhalb Jahren nach langen Diskussionen gemeinsam für das Verfahren ausgesprochen. „Auf halbem Weg stehenzubleiben, wäre unvernünftig und nicht im Sinne der Stadt.“ Auch Lackner sieht das Treffen im Landhaus kritisch: „Zumindest die Optik dieses Treffens ist fragwürdig.“

Agrargemeinschaft sucht nun breitere Basis
Die Agrargemeinschaft lässt sich vom Beschwerdebeschluss nicht von ihrem Vorstoß abbringen. Obmann Ess hat inzwischen sämtliche Mitglieder und Ersatzmitglieder der Feldkircher Stadtvertretung für 9. Oktober zu einem Informationsgespräch eingeladen. Dort will die Agrargemeinschaft ihre Sicht auf das Verfahren erläutern, mögliche Folgen der städtischen Rechtsauffassung darstellen und das Vergleichsangebot nochmals präsentieren. Nach dem Gespräch im Landhaus und dem Angebot an den Bürgermeister wendet sich dei Agrargemeinschaft damit nun direkt an die gesamte politische Vertretung der Stadt.