Mit Messer am Bahnhof Feldkirch: “Habe nur herumgefuchtelt, aber niemanden bedroht”

Eine 56-Jährige musste sich wegen versuchten schweren Raubes verantworten. Das Gericht wertete das Geschehen jedoch rechtlich anders.
Die Hände am Rollator, langsam, Schritt für Schritt, kommt die 56-Jährige in den Gerichtssaal. Die IV-Pensionistin aus dem Oberland ist körperlich schwer gezeichnet. Nun muss sie sich wegen versuchten schweren Raubes verantworten. Im Juni soll sie beim Feldkircher Bahnhof mit einem aufgeklappten Messer in der Hand von einem Mann Bargeld verlangt haben. Sie bestreitet das.
Birne geschält?
Die Szene spielt im Suchtgiftmilieu rund um das Caritas-Café. Zur Tatzeit sei sie drogensüchtig gewesen, erzählt die zweifach einschlägig vorbestrafte Frau. Sie habe dem Mann 25 Euro gegeben, damit er ihr etwas besorge. Er habe weder geliefert noch das Geld zurückgegeben. Als er sie ausgelacht habe, sei sie aufgestanden und habe ihr Geld zurückgefordert. „Dabei hatte ich blöderweise das Messer in der Hand. Das war mir gar nicht bewusst.“ Zuvor habe sie damit eine Birne geschält, erzählt sie. Die Angeklagte räumt ein, mit dem Messer herumgefuchtelt zu haben. Bedrohen habe sie den Mann aber nicht wollen.
Eine 21-jährige Frau, die die Szene zufällig aus ihrem Auto heraus beobachte, schildert es anders und belastete die Angeklagte. Sie habe gesehen, wie die Frau das Messer gerade in Richtung des Oberkörpers hielt und dem Mann folgte. Die Situation habe bedrohlich gewirkt.
Zeuge muss Ordnungsstrafe zahlen
Das mutmaßliche Opfer erscheint nicht im Gerichtssaal, wird von der Polizei ausfindig gemacht und per Video in Graz einvernommen. Er weiß zunächst gar nicht, worum es in der Verhandlung geht. Nach und nach kommt die Erinnerung zurück: Die Frau habe ihn attackiert, Geld verlangt und plötzlich ein Messer in der Hand gehabt, schildert er. Er habe von ihr vorher jedenfalls kein Geld bekommen. Bei der polizeilichen Einvernahme hatte er allerdings noch angegeben, die Frau habe „ihr Geld“ gewollt. Geld kostet ihn die Sache nun doch noch. Weil er der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist, muss er 150 Euro Ordnungsstrafe bezahlen.
Staatsanwältin spricht von Schutzbehauptung
Staatsanwältin Sophia Gassner spricht in ihrem Schlussplädoyer von Schutzbehauptungen. Die Angeklagte habe keine Birne geschält vorher und auch sicher nicht nur herumgefuchtelt. Ob tatsächlich ein Bereicherungsvorsatz vorgelegen habe, müsse das Gericht beurteilen. Verfahrenshelfer Stefan Denifl verneint einen Bereicherungsvorsatz. Seine Mandantin habe lediglich ihr eigenes Geld zurückhaben wollen. Der Anwalt glaubt nicht, dass sich der Mann tatsächlich bedroht gefühlt habe. Man müsse sich nur die Situation seiner Mandantin ansehen.
Schwere Nötigung, kein schwerer Raub
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Verena Wackerle folgt dem Raubvorwurf nicht. Die Richter gehen davon aus, dass die 56-Jährige ihr eigenes Geld zurückwollte. Damit fehlte der für einen Raub notwendige Bereicherungsvorsatz. „Wir kennen uns. Sie sind eine ehrliche Haut, Sie haben immer noch alles zugegeben, wenn Sie es waren“, sagt Wackerle zur Angeklagten. Ihrer Darstellung vom bloßen Herumfuchteln schenkt der Senat allerdings keinen Glauben.
Das Gericht spricht die Frau wegen schwerer Nötigung schuldig. Die Strafe beträgt zwölf Monate bedingte Haft und 480 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je vier Euro). Zudem wird eine frühere bedingte Geldstrafe in der Höhe von 240 Euro (60 Tagessätze zu je vier Euro) widerrufen. Das Messer wird konfisziert. Die Angeklagte nahm das Urteil nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger an, die Staatsanwaltschaft verzichtete ebenso auf Rechtsmittel. Da auch noch der Erwachsenenvertreter zustimmen muss, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.