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Motorhaube als Trampolin benutzt und ins Gesicht geschlagen

06.10.2026 • 10:03 Uhr
Motorhaube als Trampolin benutzt und ins Gesicht geschlagen
Der junge Angeklagte hoffte auf eine Diversion, wurde aber verurteilt. NEUE

Ein heute 18-Jähriger musste sich wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten.

Die Motorhaube eines Pkw soll der Angeklagte regelrecht als Trampolin benutzt haben, wie ein Zeuge vor der Polizei aussagte. Doch an diesem Abend kam nicht nur Blech zu Schaden. Auch das Gesicht eines Passanten bekam einiges ab. Der heute 18-jährige Angeklagte soll ihm im Dezember 2025 in Innsbruck mehrere Faustschläge versetzt haben. Das Opfer erlitt eine Rissquetschwunde am Unterkiefer und eine Schädelprellung, zudem lockerten sich mehrere Zähne.

Frustriert und alkoholisiert

Vor Gericht bekennt sich der Angeklagte teilweise schuldig. Er habe damals seine Arbeitsstelle verloren, sei frustriert gewesen und habe Alkohol getrunken, führt sein Verteidiger Hans Christian Obernberger ins Treffen. An die Auseinandersetzung kann sich der Angeklagte kaum noch erinnern. Wie sie begonnen habe und wie schwer verletzt der Mann gewesen sei, wisse er nicht mehr. Der andere sei nach den Schlägen jedenfalls noch gestanden, führt der 18-Jährige aus. „Was soll das heißen? Dass er nicht völlig kaputt war?“, hakte Richter Dietmar Nußbaumer nach.

Keine Diversion

Die Verteidigung regt eine Diversion an. Sein Mandant wolle weiter arbeiten und seine Schulden bezahlen. Zudem versicherte der Angeklagte, dass er so etwas nicht mehr machen werde. Der junge Mann wirkt im Prozess insgesamt recht locker. Die Lockerheit verfliegt allerdings etwas, als deutlich wird, dass sich der Richter mit einer neuerlichen Diversion nicht anfreunden kann. Schließlich hatte der junge Mann bereits eine solche Chance erhalten – ebenfalls wegen eines Raufhandels.

Geldstrafe

Das Gericht spricht den Jugendlichen der schweren Körperverletzung und der Sachbeschädigung schuldig. Er muss nun eine Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro zahlen (240 Tagessätzen zu je vier Euro). Für die Reparatur der beschädigten Motorhaube muss der Angeklagte 3480 Euro bezahlen. Dem verletzten Opfer wurden 500 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Der 18-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete ebenso auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig,