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„Ich will Sie hier nie wiedersehen“: Klare Ansage an 16-Jährigen

27.10.2026 • 13:25 Uhr
„Ich will Sie hier nie wiedersehen“: Klare Ansage an 16-Jährigen
Zwei 16- und ein 14-Jähriger müssen sich vor dem Schöffensenat verantworten. NEUE (2)

Drei Jugendliche sollen einen jungen Mann versucht haben auszurauben. Einer der Angeklagten hat bereits eine Chance erhalten, doch nun steht er erneut vor Gericht.

Drei junge Männer, zwei 16, einer 14 Jahre alt, alle unbescholten, stehen vor Gericht. Doch einer von ihnen, der 16-jährige Erstangeklagte, sei bei der Staatsanwaltschaft kein Unbekannter. Bereits im Frühling wurde ihm eine Diversion (Verfahrensende ohne Urteil) gewährt. Nun muss er sich gemeinsam mit den anderen Jugendlichen für Raub, Erpressung und Nötigung verantworten.

Spuk beenden

Gemeinsam sollen sich die drei ein Opfer, einen weiteren Jugendlichen, gesucht haben. In einer Seitengasse sollen sie von diesem Geld verlangt haben, indem sie sich als „Gang“ bezeichneten und dieses bedrohten. Der Jugendliche habe kein Geld gegeben, doch vor allem der Erstangeklagte habe in der Folgezeit nicht lockergelassen. Immer wieder habe er mit Gewalt gedroht und so Geld erpresst. Außerdem sollen die Angeklagten ihrem Opfer mit Konsequenzen gedroht haben, sollte er die Polizei rufen.

Für den Zweit- und Drittangeklagten besteht die Möglichkeit, das Verfahren mit einer Diversion zu beenden. German Bertsch, Verteidiger des Drittangeklagten, erklärt, sein Mandant werde die volle Verantwortung übernehmen, “damit der Spuk ein Ende findet”. Auch der von Nicole Allgäuer vertretene Zweitangeklagte bekennt sich vollinhaltlich schuldig. Die beiden Brüder müssen innerhalb von sechs Monaten jeweils 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, damit das Verfahren gegen sie eingestellt wird.

Letzte Chance

Den von Barbara Salvatori vertretene Erstangeklagten erwartet hingegen ein Urteil. Er gesteht die Taten ebenfalls, erzählt von seiner schwierigen Lebenssituation. Wegen einer schweren Erkrankung seines Vaters habe er sich ablenken wollen. Die Taten bereue er. Inzwischen sei er in Therapie.

Staatsanwalt Richard Gschwenter äußert Verständnis für die Situation, macht aber deutlich: “Es ist nicht so, dass uns der Angeklagte komplett unbekannt ist.” Dieser sei bereits zu Zeiten auffällig geworden, als er noch strafunmündig war.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Kathrin Feurle spricht den jungen Mann schuldig und verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Zudem wird für die Dauer der Probezeit Bewährungshilfe angeordnet.

Mildernd wirken Geständnis und Unbescholtenheit des Mannes, seine verminderte Zurechnungsfähigkeit während der Taten, dass diese teilweise beim Versuch blieben und er den Schaden wiedergutgemacht habe. Der 16-Jährige hatte dem Opfer 1000 Euro bezahlt. Erschwerend sind hingegen, dass zahlreiche Verbrechen und Vergehen zusammenkommen sowie die Mittäterschaft.

„Ich will Sie hier nie wiedersehen“, erklärt der Staatsanwalt abschließend. „Das war die letzte Chance“, fügt die Richterin an.

Alle Parteien akzeptieren das Urteil. Dieses ist somit rechtskräftig.