Strafe nach Vortrag in Feldkirch: Gerichtliches Nachspiel für Rechtsextremen Sellner

Früherer Kopf der Identitären Bewegung Österreichs sprach in Gasthaus in Feldkirch vor 100-köpfiger rechtsextremen Gruppierung aus dem Ausland. Auf seinem T-Shirt prangte ein Logo, das dem verbotenen Identitären-Symbol ähnelt.
Ein Auftritt in Feldkirch hat für den rechtsextremen Aktivisten und Autor Martin Sellner ein gerichtliches Nachspiel. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg bestätigte eine Geldstrafe von 1500 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Symbole-Gesetz. Ausschlaggebend war ein Logo auf seinem T-Shirt, das dem in Österreich verbotenen Symbol der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) stark ähnelt.
Zehnstündige Veranstaltung
Der frühere Sprecher der Identitären hatte im Oktober 2024 im Saal eines Feldkircher Gasthauses einen Vortrag gehalten. Unter den Zuhörern befanden sich laut Gerichtsentscheidung „100 Mitglieder und Sympathisanten einer ausländischen rechtsextremen Gruppierung“. Die Veranstaltung dauerte von 13.30 bis 23.30 Uhr. Sellner sprach unter anderem über „Remigration“ – ein Thema, dem er inzwischen auch mit einem eigenen Institut nachgeht. Wie berichtet, ließ er kürzlich eine Gesellschaft für ein solches Institut in der AfD-Hochburg Sachsen-Anhalt (D) eintragen.
Im rechtsextremen Diskurs steht „Remigration“ für die Forderung, Menschen mit Migrationsgeschichte zur Ausreise zu drängen oder auszuweisen. Sellners Konzept richtet sich nicht nur gegen Asylsuchende und Ausländer, sondern ausdrücklich auch gegen eingebürgerte Deutsche und Österreicher mit Migrationshintergrund, die er als „nicht assimiliert“ oder als Teil von „Parallelgesellschaften“ einstuft.
Beschwerde gegen BH-Strafe
Sellner bekämpfte die rechtliche Beurteilung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch. Das beanstandete Zeichen sei das weithin bekannte Logo des Computerspiels Overwatch. Es stehe für die Buchstaben O und W und ähnele zudem einem Symbol der Friedensbewegung. Auch den Vorwurf des Vorsatzes hielt er für nicht ausreichend begründet. Die Behörde habe nicht dargelegt, woran sie festmache, dass er das verbotene Symbol bewusst getragen habe. Die von der BH festgestellten Umstände seines Auftritts bestritt Sellner laut Erkenntnis hingegen nicht.

Zugehörigkeit vermittelt
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) bestätigte in seiner Entscheidung vom 6. Oktober, dass es sich bei dem Zeichen auf dem T-Shirt tatsächlich um das Logo von Overwatch handelt. Allerdings bestehe eine „sehr starke Ähnlichkeit“ mit dem verbotenen IBÖ-Symbol. Beide zeigen ein Lambda in einem Kreis. Die Unterschiede bei Farbe und Linien seien nicht entscheidend
Ausschlaggebend war für das Gericht auch der Zusammenhang. Sellner war damals aktives IBÖ-Mitglied und trug das Shirt während einer Rede über „Remigration“ vor einem rechtsextremen Publikum. Damit habe das Zeichen seine Zugehörigkeit zur Bewegung vermittelt. Ohne Bezug zur Ideologie der IBÖ würde dasselbe Logo laut Gericht nicht dieselbe Botschaft vermitteln. Sellners Argument, das Zeichen stehe für die Buchstaben O und W, überzeugte das Gericht bei diesem konkreten Auftritt nicht.
Sellner will vors Höchstgericht
Die Bezirkshauptmannschaft hatte gegen Sellner eine Geldstrafe von 1500 Euro verhängt. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung und schrieb ihm zusätzlich 300 Euro Verfahrenskosten vor. Eine Revision ließ das Gericht zu. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat bisher nicht geklärt, wie stark ein verwendetes Zeichen dem verbotenen Symbol ähneln muss, damit das Symbole-Gesetz greift.
Nach Erhalt der Entscheidung kündigte Sellner auf X an, weiterzukämpfen. „In einem 18-seitigen Dokument wird darüber räsoniert, ob mein Overwatch-T-Shirt in Österreich gesetzeswidrig ist“, schrieb er Anfang Oktober. Dafür gebe es „in diesem Staat Zeit und Ressourcen, Vergewaltiger werden vor Gericht freigelassen“. Er werde jedenfalls weiter für sein Recht kämpfen.