Fünf Jahre Haft für “massiven Drogenhandel” in Vorarlberg

Mit Kokain und Cannabis machte der Angeklagte große Geschäfte. Vor Gericht beteuerte er, künftig ein anderes Leben führen zu wollen. Der Schöffensenat verhängte eine empfindliche Haftstrafe.
Es ist nicht das erste Mal, dass der junge Mann vor einem Richter sitzt. Auf seinem Strafregister finden sich sechs Eintragungen, zudem wurden gegen ihn bereits zwei bedingte Haftstrafen verhängt. Vor einem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch beteuert der 24-Jährige nun, sein Leben endgültig ändern zu wollen. Er wolle weg von den Drogen “und seinen Lifestyle ändern”, wie er sagt. Kein Wunder, schließlich steht für ihn einiges auf dem Spiel. Ein bereits rechtskräftig verurteilter Komplize, bisher unbescholten, hat vier Jahre Haft ausgefasst. Dem Angeklagten drohen ebenfalls mehrere Jahre Gefängnis. Dazu kommt der mögliche Widerruf von insgesamt 15 Monaten bedingter Haft. Staatsanwalt Christoph Stadler glaubt nicht an den Sinneswandel. Zu lukrativ sei das Drogengeschäft gewesen, zu viele Chancen habe der Angeklagte bereits bekommen.
Schmuggel veranlasst, Drogen angeboten
Die Vorwürfe wiegen schwer. Der russische Staatsbürger tschetschenischer Volkszugehörigkeit soll große Mengen Kokain und Cannabis nach Österreich geschleust beziehungsweise deren Einfuhr veranlasst haben. Laut Anklage geht es unter anderem um 210 Gramm Kokain und 150 Gramm Cannabisharz aus Deutschland sowie zwei Kilogramm Cannabis aus der Schweiz. Dazu kommen zahlreiche Verkäufe und Übergaben von zumindest 1,3 Kilogramm Kokain und 202 Gramm Cannabis. Weitere 2260 Gramm Kokain und 1050 Gramm Cannabis soll er zum Kauf angeboten haben. Auch ein gefälschter italienischer Führerschein und ein fremder lettischer Personalausweis sind Gegenstand des Verfahrens.
Chatnachrichten
Der ehemalige Gebäudereiniger, der seit Juni in Untersuchungshaft sitzt, zeigt sich teilweise geständig. Bei einzelnen Geschäften bestreitet er allerdings, dass es tatsächlich zur Übergabe gekommen sei. Doch das spielt strafrechtlich keine Rolle. Der Richter erklärt ihm unter Verweis auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung, dass bereits das Anbieten von Suchtgift strafbar ist, auch wenn es zu keiner Übergabe kommt. Schriftliches gibt es jedenfalls zuhauf. Die Polizei hat zahlreiche Chatnachrichten ausgewertet.
Fünf Jahre Haft
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Elias Klingseis verurteilt den 24-Jährigen wegen mehrfach qualifizierten Suchtgifthandels und weiterer Delikte zu fünf Jahren Haft. Der Schuldspruch wird hinsichtlich einzelner Suchtgiftmengen und Reinheitsgehalte noch geringfügig modifiziert, auf das Strafmaß hat dies jedoch keinen Einfluss. Zudem werden 72.000 Euro Drogenerlös für verfallen erklärt.
Massiver Suchtgifthandel
In seiner Urteilsbegründung verweist der Vorsitzende auf das enorme Ausmaß des Drogenhandels. Über einen langen Zeitraum habe der Angeklagte mit verschiedenen Suchtgiften gehandelt und dabei die gesetzliche Grenzmenge mehrfach überschritten. An seiner Schuld bestehe kein Zweifel, die Geschäfte seien minutiös dokumentiert. Auch unter Berücksichtigung seines Geständnisses komme deshalb eine Freiheitsstrafe von weniger als fünf Jahren nicht infrage. Am Widerruf einer bedingten Haftstrafe von achteinhalb Monaten, deren Probezeit bereits einmal verlängert worden war, führe ebenfalls kein Weg vorbei. Von einem weiteren Widerruf sieht das Gericht hingegen ab. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft nehmen das Urteil an. Es ist rechtskräftig.