“Heil Hitler” und Hitlergruß in Dornbirner Gastgarten: Geständnis im Gerichtssaal

39-Jähriger aus dem Unterland musste sich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten.
Für den Prozess waren drei Stunden angesetzt, doch nach rund einer Stunde war die Verhandlung vorerst vorbei. Der Angeklagte, der die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren noch bestritten hatte, legte vor Gericht ein Geständnis ab.
Der 39-Jährige aus dem Unterland hat fünf Eintragungen im Strafregister. Laut Anklage soll er Anfang Juli 2026 im Gastgarten eines Lokals in Dornbirn den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen haben. Mindestens 15 Personen hätten das wahrnehmen können. Der Mann sei damals mittelmäßig alkoholisiert gewesen; der Alkoholwert habe etwas über einem Promille gelegen. Die Anklage lautet auf Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz.
“Schwierige persönliche SItuation”
Sein Verteidiger Felician Simma kündigte ein Geständnis an. Der Angeklagte sagte vor Gericht, es tue ihm leid. Simma schilderte eine schwierige persönliche Situation, “ohne den Vorfall kleinreden zu wollen”: Sein Mandant habe eine Trennung hinter sich, Probleme im Beruf gehabt und sei an diesem Abend alkoholisiert gewesen. Er bat um ein Urteil am unteren Ende des Strafrahmens.
Der Staatsanwalt merkte an, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung selten so einig seien. Den Geschworenen erklärte er, dass es nicht darum gehe, eine Gesinnung zu bestrafen. Man müsse kein Neonazi sein, um gegen das Verbotsgesetz zu verstoßen. Entscheidend seien die Äußerung und der Vorsatz, eine nationalsozialistische Wiederbetätigung zumindest ernstlich für möglich zu halten.
Das Urteil
Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit 8:0 einstimmig aus. Der Schwurgerichtshof unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger verhängte sieben Monate bedingt nachgesehene Haft bei einer Probezeit von drei Jahren sowie 300 Tagessätze zu je vier Euro, insgesamt 1200 Euro. Mildernd berücksichtigte das Gericht das Geständnis, erschwerende Umstände sah es keine. Eine unbedingte Haftstrafe sei nicht notwendig. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit ist rechtskräftig.