Lokal

„Zwei- bis dreimal täglich“: Ex-Frau schildert Drohungen

02.11.2026 • 12:26 Uhr
„Zwei- bis dreimal täglich“: Ex-Frau schildert Drohungen
Der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Ein 34-Jähriger ist steht wegen mehrerer Vorfälle vor Gericht. Seine Ex-Frau berichtet von Schlafproblemen, Angst und täglichen Drohungen.

Scheidung und Obsorgestreit: Den 34-jährigen Angeklagten soll das Ende seiner Ehe und die Konsequenzen zu etlichen Drohungen verleitet haben. Demnach soll er seiner Ex-Frau unter anderem gedroht haben, Nacktbilder von ihr zu veröffentlichen oder jemanden zu organisieren, der sie ermordet. In manchen Fällen habe er versucht, die Versöhnung mit seiner Ex-Frau zu bewirken, einmal, ihren Türkeiurlaub mit den Kindern zu verhindern. Vor Gericht zeigt er sich in einzelnen Punkten geständig.

Unmutsäußerung

Laut Verteidiger Halil Arslan habe es eine Drohung gegeben, aber keine Nötigung. Es sei eine Unmutsäußerung gewesen. Im Zuge der Auseinandersetzungen um die Obsorge haben seinen Mandanten demnach die Emotionen übermannt.

Der Angeklagte gibt an, zwar von Nacktbildern gesprochen, aber keine besessen zu haben. Einen Türkeiurlaub seiner Ex-Frau mit den Kindern habe er nicht verhindern wollen, sondern ihr angeboten, sich um die Kinder zu kümmern, während sie allein Urlaub mache. Ein an sie versandtes Foto seines verletzten Armes und eines daneben liegenden Messers habe keine bestimmte Botschaft enthalten.

Zwei bis drei Drohungen täglich

Die Ex-Frau ist als Zeugin geladen. Während ihrer Einvernahme muss der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen. Sie spricht von ständigen Anrufen. Wenn sie die Stimme ein wenig erhoben habe, habe ihr Ex-Mann sofort mit der Veröffentlichung der Nacktbilder gedroht. Das sei zwei-, bis dreimal täglich geschehen. Immer wieder habe sie seinem Wunsch nach Kontrolle etwas nachgegeben, was aber nie lange genützt habe. Den Vorfall um den Türkeiurlaub und die Drohung mit dem Auftragsmörder beschreibt sie wie angeklagt. Das Bild mit der Schnittverletzung interpretiert sie als Botschaft: Achte auf deinen nächsten Schritt.

Ihre Darstellungen sind sehr nüchtern. Auch über Schlafprobleme und Angst spricht die Ex-Frau ruhig. Ereignisse bettet sie stets in einen Kontext ein.

Strafenkombination

Richter Alexander Wehinger spricht den Angeklagten der schweren Nötigung, Nötigung und in mehreren Fällen gefährlicher Drohung schuldig. Er verhängt vier Monate bedingte Freiheitsstrafe und 1200 Euro unbedingte Geldstrafe (240 Tagessätze zu fünf Euro). Zusätzlich muss der Angeklagte seiner Ex-Frau 150 Euro bezahlen. “Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass die Zeugin heute die Wahrheit gesagt hat”, sagt der Richter.

Mildernd wirken, dass Taten teilweise beim Versuch blieben, das Geständnis in einzelnen Punkten sowie die Unbescholtenheit des Angeklagten. Das Zusammenkommen eines Verbrechens mit mehreren Vergehen sowie, dass Taten sich gegen Angehörige richteten, bilden Erschwerungsgründe.

Das Urteil ist rechtskräftig.