Gemeindemitarbeiter verübte Einbrüche

Geldstrafe für unbescholtenen IT-Techniker, der mit Generalschlüssel in Gemeindeämtern Geld stahl.
Der damalige Mitarbeiter einer Gemeinde aus dem Bezirk Feldkirch hat zwischen Jänner und Mai 2022 in mehreren Gemeindeämtern, einer Schule, einem Interessenverband, einer Praxis eines Gemeindearztes und einem Feuerwehrgebäude Einbrüche begangen. Dabei stahl der Gemeindeangestellte nach den gerichtlichen Feststellungen rund 7000 Euro. Der IT-Techniker verwendete für seine Einbrüche einen Generalschlüssel, der auch für Gebäude von anderen Gemeinden passte. Denn die betroffenen Gemeinden arbeiten in der Verwaltung zusammen.
Teilbedingte Geldstrafe
Wegen des Vergehens des Einbruchsdiebstahls wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 6000 Euro (300 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Davon beläuft sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 2000 Euro (100 Tagessätze). 4000 Euro (200 Tagessätze) wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das milde Urteil von Richter Theo Rümmele, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.
Spielsucht
Mildernd wurden auch das reumütige Geständnis, die Teilwiedergutmachung mit 900 Euro und die psychische Ausnahmesituation gewertet. Der Angeklagte sagte, er sei spielsüchtig gewesen und habe Gegenstände in seiner Wohnung repariert und dann wieder zerstört. Erschwerend wirkten sich die wiederholte Tatbegehung und der Umstand aus, dass die letzte Tat während der dem Angeklagten bekannten Ermittlungen gegen ihn verübt wurde.
Staatsanwalt lobt Einsicht
Staatsanwalt Melchhammer sagte, „wenn alle Täter so einsichtig wären wie der Angeklagte, wäre es erfreulich“. Verteidiger Manfred Keller sprach von einer Premiere, weil er sich erstmals den Ausführungen der Staatsanwaltschaft anschließen könne.