Klage: Schwestern streiten um 96.000 Euro

Rückzahlung von geliehenen 96.000 Euro gefordert. Richterin schlägt Mediation vor, um Konflikt verschärfenden Prozess zu verhindern.
Die beiden erwachsenen Schwestern aus dem Bezirk Bregenz sind zerstritten. Wegen des Zerwürfnisses habe die klagende Schwester bei der beklagten Schwester die Rückzahlung der geliehenen 96.000 Euro fällig gestellt und geklagt. Das sagte Klagsvertreter Martin Mennel am Freitag in der ersten Verhandlung in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch.
Geliehenes Geld
Die klagende Schwester und ihr ebenfalls klagender Ehemann behaupten, sie hätten mit Zahlungen über Jahre hinaus Bankkredite der beklagten Schwester bedient. Denn die beklagte Schwester habe oft keine Kreditrückzahlungen geleistet. Die Bank habe des Öfteren damit gedroht, dass die Bankkredite fällig gestellt werden, so Klagsvertreter Mennel. Um eine drohende Versteigerung des Hauses der beklagten Frau abzuwenden, hätten die Kläger Kreditrückzahlungen übernommen. Mündlich sei mit der Beklagten die Rückzahlung der geliehenen Gelder mit einem Zinssatz von zwei Prozent vereinbart worden. Sie habe aber nur einen Teilbetrag zurückbezahlt.
Zahlungen als Miete
Die beklagte Schwester erhielt im Jahr 2000 von ihrem Vater das Elternhaus mit einem Übergabevertrag geschenkt. Den Eltern wurde ein Wohnrecht eingeräumt. Die Beklagte finanzierte Umbauarbeiten in dem Haus mit Bankkrediten.
Beklagtenvertreter Dietmar Fritz sagt, die Zahlungen der Kläger hätten als Miete für die Werkstätte des Vaters der Schwestern gedient.
Kein Vergleich in Sicht
Ein Vergleich zur Beendigung des Prozesses kam nicht zustande. Denn dafür seien die Fronten in emotionaler Hinsicht zu verhärtet, meint Richterin Marlene Ender. Um eine Zuspitzung des Konflikts zwischen den Geschwistern mit dem Zivilprozess zu verhindern und die familiären Probleme zu bearbeiten, schlug sie den Streitparteien eine Mediation vor. Mit einer Mediation seien schon mehrere ihrer Zivilprozesse überflüssig geworden, berichtete die Richterin.
Die klagenden Parteien waren mit dem Vorschlag der Richterin für eine externe Konfliktregelung einverstanden. Der Beklagten wurde eine zweiwöchige Bedenkzeit eingeräumt. Sollte auch sie mit einer Mediation einverstanden sein, würde der Klagsvertreter eine Mediatorin kontaktieren.
Beteiligung des Vaters gefordert
Wichtig wäre, dass an einer Mediation auch der betagte Vater der Streitparteien teilnehme, merkte Beklagtenvertreter Fritz an. Denn ihr Vater habe ihr Gewalt angedroht, behauptete die beklagte Tochter.