15-Jähriger nach Schuss auf Gleichaltrige in Wien verurteilt

Ein 15-jähriger Bub ist am Freitag am Landesgericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte am 1. August 2026 mit einem Luftdruckgewehr aus einer im zweiten Stock gelegenen Wohnung in Wien-Favoriten auf ein gleichaltriges Mädchen geschossen, das im Innenhof mit Freundinnen neben einer Sandkiste plauderte.
“Wir waren mehrere Kinder und haben geredet. Dann haben wir einen Knaller gehört. Dann habe ich einen Schmerz gespürt und das Blut gesehen”, schilderte die Schülerin. Sie habe zunächst geglaubt, “dass mich etwas gebissen hat. Aber es war kein Biss.” Die 15-Jährige wurde am rechten Unterarm getroffen, das abgefeuerte Eisengeschoß blieb stecken und musste in einem Spital operativ entfernt werden. “Ich hatte eine Woche Schmerzen”, berichtete die Betroffene, “und wenn ich jetzt an dieser Wohnung vorbeigehe, habe ich Angst.”
Der Angeklagte hatte in der Wohnung eines älteren Bruders das Luftdruckgewehr ausprobieren worden. “Mir war langweilig. Da ist mir die Idee gekommen, ein Mal in die Luft zu schießen. Die Waffe war schon länger interessant”, gab der noch sehr kindlich wirkende Schüler zu Protokoll.
Angeklagter gab “Fluffy” die Schuld
Als er zum Fenster ging, sei “Fluffy” – eine Katze seines Bruders – aufs Fensterbrett gesprungen. Er habe mit der linken Hand das Tier weggescheucht und den rechten Daumen am Abzug gehabt. Dabei habe sich “unabsichtlich” der Schuss gelöst: “Ich habe mich erschrocken. Dann habe ich das Fenster zugemacht und habe mich hingelegt.” Er habe “nicht geglaubt, dass ich wen getroffen habe”, betonte der 15-Jährige.
Der Bub und die Angeschossene kannten einander nicht. Die 15-Jährige, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam vom Gericht 1.000 Euro für die erlittenen körperlichen Schmerzen und die seelische Unbill zugesprochen. Mit ihren darüber hinausgehenden Forderungen – sie hatte 3.000 Euro geltend gemacht – wurde sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.