Angeklagter im Wiener Folter-Prozess beteuert Unschuld

Im Prozess gegen zwei frühere Vertreter des Regimes des Ende 2024 gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad hat am Dienstag der Zweitangeklagte zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung genommen. Der frühere Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa, Moussab Abou R., erklärte in einer verlesenen Erklärung, er sei nicht gegen Demonstranten vorgegangen und habe die Revolution sogar unterstützt. Zudem sagte ein Zeuge zugunsten der Angeklagten Moussab Abou R. und Khaled Al H. aus.
Moussab Abou R. hat sich wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung sowie geschlechtlicher Nötigung zu verantworten. Dem Erstangeklagten Khaled Al H. – er sitzt seit Ende 2024 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft – werden vom Staatsanwalt die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last gelegt. Beide bekennen sich “nicht schuldig” und haben in ihren Beschuldigteneinvernahmen ihre jeweilige Rolle im syrischen Staatsapparat kleingeredet.
“Ich bin Anhänger der Revolution seit dem ersten Tag der Revolution”, betonte Abou R. am Dienstag. Über den Vorwurf der Gewalt gegen Demonstranten sagte er: “Ich lehne es ab, dass ich persönlich mein eigenes Volk unterdrücke und Demonstranten niederschlage”. Mit den Demonstranten habe er “nichts zu tun gehabt”, sagte der Zweitangeklagte. Die syrische Stadt Raqqa beschrieb er nach dem Ausbruch der Revolution im Jahr 2011 als vergleichsweise ruhig. “Ich habe mir sogar gewünscht, dass Demonstrationen gegen das Regime in Raqqa veranstaltet werden”, ergänzte er.
Angeklagter widerspricht zahlreichen Zeugenaussagen
Wiederholt erklärte Abou R., die Belastungszeugen vor dem Prozess noch nie gesehen zu haben. Mehrfach bestritt er, an Festnahmen, Vernehmungen oder Misshandlungen beteiligt gewesen zu sein. Zu den Vorwürfen mehrerer Zeugen, sie seien von der Kriminalpolizei mit Elektroschocks gefoltert worden, erklärte der Angeklagte: “Ich habe nie in meinem Leben einen gehabt”. Seine Aufgabe als Leiter der Kriminalpolizei habe sich ausschließlich darauf beschränkt, Straftaten in der Gesellschaft zu bekämpfen.
Teilweise machte er geltend, zum Zeitpunkt der behaupteten Vorfälle gar nicht in Raqqa gewesen zu sein. So erklärte er, sich im November 2011 wegen eines schweren Schlaganfalls seiner Mutter in einem Krankenhaus in Damaskus aufgehalten zu haben. Abschließend berichtete der Mann auch über seinen Gesundheitszustand. Er leide aufgrund der Vorwürfe gegen ihn seit 2019 an einer schweren Depression. Abou R. habe sich deshalb in stationärer Behandlung befunden und eine längere Therapie absolviert.
Zeuge erkannte Zweitangeklagten in Traiskirchen
Besonders ausführlich ging der Angeklagte auf die Aussage eines Zeugen ein, der Abou R. 2014 in einem Flüchtlingsheim in Traiskirchen erkannt hatte. Jener Zeuge hätte nach seiner Ankunft in Österreich befürchtet, abgeschoben zu werden. Als er Abou R. dort gesehen habe, habe er sich laut dem Zweitangeklagten gedacht: “Das ist meine Rettung”. Abou R. behauptete, der Zeuge habe ihn deshalb angezeigt.
Zudem verwies der Zweitangeklagte auf Facebook-Postings des Zeugen, die nach seiner Darstellung Unterstützung für islamistische Gruppen dokumentieren würden. Eines der Facebook-Postings des Zeugen aus dem Jahr 2014 würde den Mann in islamistischer Pose zeigen, sagte der Verteidiger des Zweitangeklagten Philipp Wolm.
Ein gerichtlich bestellter Übersetzer las Auszüge jenes Beitrags vor. Darin schrieb der Zeuge auf Facebook zunächst, er habe den Sturz des Assad-Regimes unterstützt. Laut Übersetzung hieß es in dem Posting: “Wenn die Anschuldigung lautet, ein Verräter des Islamischen Staates zu sein und den Muslimen gedient zu haben, dann gestehe ich diese Anschuldigung und bin stolz darauf”.
Zeuge äußert sich positiv über die zwei Angeklagten
Anschließend sagte am Dienstagnachmittag ein Zeuge aus Syrien zugunsten der beiden Angeklagten aus. Der Mann hatte nach eigenen Angaben im Jahr 2011 ein Lebensmittelunternehmen in Raqqa betrieben und dabei regelmäßig Kontakt mit der Kriminalpolizei gehabt. Im Laufe des Prozesses in Wien hatten mehrere Opfer über Folter in den Gefängniszellen der Kriminalpolizei berichtet. Zwar habe der Zeuge diesen Zellenbereich nie betreten, den Leiter der Kriminalpolizei, Moussab Abou R., habe er jedoch gekannt.
Abou R. sei seiner Ansicht nach “nie unhöflich zu irgendeinem Staatsbürger” gewesen. Der Zeuge ergänzte: “Ich gehe davon aus, dass er sich aufseiten der Revolution geschlagen hat”. Auch den Erstangeklagten Khaled Al H. beschrieb der Zeuge in positiven Worten, obwohl er ihn persönlich nie getroffen habe. Al H. habe “ein gutes Benehmen” gehabt. Über dessen Verhalten gegenüber Demonstranten sagte der Mann: “Ich denke nicht, dass seine Hände mit dem Blut der Syrer beschmiert waren”.