Ausgleichstaxfonds erreicht Ziel laut Rechnungshof nicht

Der Rechnungshof (RH) kritisiert in einem am Freitag veröffentlichten Bericht sowohl die Finanzen als auch die Wirkung des Ausgleichstaxfonds. Trotz höherer Mittel habe der Topf sein Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen an jene von Menschen ohne Behinderungen anzunähern, mittelfristig nicht erreicht. Lag der Unterschied 2010 noch bei 3,3 Prozentpunkten, waren es 2024 15. Das Sozialministerium betonte, dass bereits Maßnahmen getroffen wurden.
Die Differenz bei den Beschäftigungsquoten vergrößerte sich laut RH, obwohl sich die Ausgaben zur Förderung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt inflationsbereinigt seit 2010 um 42,4 Prozent erhöhten. Die Beschäftigungspflicht und die Ausgleichstaxe seien in gegenwärtiger Form nur eingeschränkt wirksam. Je 25 Beschäftigte müssen Unternehmen mindestens eine begünstigte behinderte Person einstellen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichstaxe bezahlen, die dann in den Fonds fließt. 2026 beträgt die Ausgleichstaxe pro Monat und offener Pflichtstelle bei Unternehmen mit 25 bis 99 Beschäftigten beispielsweise 344 Euro.
Meiste Unternehmen erfüllen Beschäftigungspflicht nicht
Der RH überprüfte den Zeitraum von 2022 bis 2024. Nur drei Prozent der Unternehmen waren laut Bericht aufgrund ihrer Größe von der Beschäftigungspflicht betroffen, 75 Prozent von ihnen erfüllten diese zum Stichtag nicht. Allerdings standen den rund 40.600 offenen Pflichtstellen auch nur rund 4.300 arbeitslos gemeldete begünstigte Behinderte gegenüber. Aus Sicht der Unternehmen sei es deshalb schwer, die Stellen zu besetzen. Der Anteil der besetzten Pflichtstellen war außerdem je nach Branche unterschiedlich – von 95,5 Prozent im öffentlichen Dienst bis zu 36,6 Prozent im Baubereich.
Die Einnahmen des Fonds kamen zur Hälfte aus der Ausgleichstaxe und aus Bundesmitteln, zu einem kleineren Teil auch aus dem Europäischen Sozialfonds. Das Geld wird für Projekt- und Individualförderungen sowie für Integrative Betriebe ausgegeben. In den Jahren 2019 bis 2025 sei die Gebarung des Fonds nicht nachhaltig gewesen, so der RH. Ab 2023 wies er steigende Abgänge auf und verbrauchte einen großen Teil seines Vermögens. 2025 rechnete das Sozialministerium mit einem Abgang von rund 100 Millionen Euro, insgesamt wurden im Vorjahr rund 447 Millionen Euro ausgegeben. Ab 2026 ist laut RH eine erhebliche Ausgabensenkung notwendig. Bis 2029 sollen allerdings noch rund 150 Millionen Euro an Sondermitteln vom Bund fließen.
Der Rechnungshof empfahl grundlegende Reformen. Für eine nachhaltige Gebarung sei etwa eine mehrjährige Planung notwendig. Ziele müssten klargestellt und die Indikatoren für die Erreichung der Ziele überarbeitet werden. Außerdem sollen die Regelungen zur Beschäftigungspflicht und zur Ausgleichstaxe treffsicherer auf das Ziel der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt ausgerichtet werden – entweder durch Anpassungen der Zielgruppen oder der Höhe der Ausgleichstaxe. Überhaupt soll die Definition der Zielgruppen weiterentwickelt werden, um die Mittelverwendung effektiver zu steuern.
Ministerium: Schon einige Maßnahmen umgesetzt
Einiges habe man schon umgesetzt, hieß es dazu aus dem Sozialministerium zur APA. Der RH betrachtete die Jahre 2022 bis 2024. Mittlerweile gebe es bereits eine mehrjährige Budgetplanung, zusätzliche Bundesmittel und einen klaren Pfad zur schrittweisen Stabilisierung. Im Bereich der Effizienz des Mitteleinsatzes und bei der Verbesserung der Förderabwicklung seien ebenfalls erste Schritte gesetzt worden. So werde etwa der vom RH empfohlene verstärkte Einsatz von Calls bereits praktiziert und eine Ausweitung geprüft. Der Bericht und seine Empfehlungen sollen nun mit den Vertretern und Vertreterinnen des Beirates zum Ausgleichstaxfonds sowie mit Stakeholdern durchgearbeitet werden – etwa hinsichtlich klarer Ziele sowie wirksamer Förderungen und Beschäftigungspflicht.
Zur größeren Beschäftigungslücke zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen betonte das Ministerium, dass die Zahl der begünstigt behinderten Menschen im Erwerbsalter deutlich stärker gestiegen sei als jene der allgemeinen Bevölkerung im Erwerbsalter. Die absolute Zahl der beschäftigten begünstigt behinderten Menschen sei gestiegen. Der Beschäftigungslücke wolle man dennoch “entschlossen entgegenwirken”.