Baby misshandelt, Eltern in Wien trotzdem freigesprochen

08.09.2026 • 13:36 Uhr

Obwohl die Richterin keinen Zweifel hatte, dass ein im Oktober 2024 geborenes Baby zumindest von einem Elternteil mehrfach schwer misshandelt wurde, sind der Vater und die Mutter des Mädchens am Dienstag in einer fortgesetzten Verhandlung am Wiener Landesgericht rechtskräftig vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen worden. “Einer von ihnen beiden war’s”, sagte die Richterin am Ende der Verhandlung. Die Täterschaft ließe sich aber nicht feststellen.

Die Anklage hatte im 39-jährigen Vater den unmittelbaren Täter und in der 30-jährigen Mutter die Beitragstäterin vermutet, die nichts gegen die Übergriffe ihres Partners unternommen habe. Dem wenige Monate alten Baby waren zumindest zweimal die Beine verdreht worden, was multiple Knochenbrüche zur Folge hatte. Der Gerichtsmediziner sprach in der heutigen Verhandlung von “Rotier- und Schleuderbewegungen”. Die “gewaltsame Fremdeinwirkung” hätte ohne Zweifel die schmerzhaften Frakturen bewirkt.

Wie schon beim Verhandlungsauftakt Ende Mai beteuerten beide Elternteile, ihrem Kind nichts angetan zu haben, und sie die Verletzungen nicht erklären zu können. Er sei “definitiv unschuldig”, bekräftigte der Vater: “Der Vorwurf allein ist schon skandalös.” Die Mutter gab an, sie habe “dafür gesorgt, dass es meinem Kind gut geht.”

Eltern lernten sich während Freigang kennen

Die beiden hatten sich während eines Freigangs des Mannes kennengelernt, dessen Strafregister insgesamt vier Verurteilungen wegen verschiedener Gewaltdelikte aufweist. Er saß zuletzt bis März 2025 in einer Justizanstalt eine längere Freiheitsstrafe ab. Das Kind zeugte er während eines Hafturlaubs bzw. Freigangs, bei der Geburt durfte er mit Genehmigung der Justizanstalt dabei sein. Ab Herbst 2024 verbrachte er monatlich drei von vier Wochenenden bei seiner Partnerin, an den Sonntagabenden rückte er dann wieder im Gefängnis ein.

Die Anklage ging davon aus, dass es jeweils an Wochenenden zu den gegen das Baby gerichteten Gewalttätigkeiten gekommen war. Mitte Februar 2025 begab sich die Mutter mit dem Kleinkind zu einem Kinderarzt, der das Baby sofort in ein Spital überstellte. Dort wurden eine frische Verletzung am Schienbein, Striemen an den Innenseiten beider Beine und eine vom Sprunggelenk bis zum großen Zeh reichende Blutunterlaufung am rechten Fuß festgestellt. Daneben konnten die Ärzte ältere Verletzungen nachweisen: einen Bruch am linken Schienbeinschaft, Eckfrakturen an beiden Schienbeinen und Schaftbrüche an der rechten Elle und Speiche.

Ganz ungeschoren kam der 39-Jährige doch nicht davon. Wegen einer gegen seine damalige Partnerin gerichteten Gewalttätigkeit – er hatte ihr eine kräftige Ohrfeige versetzt – kassierte er neun Monate unbedingt. Diese Entscheidung ist ebenfalls rechtskräftig.

Kind lebt jetzt bei Pflegeeltern

Das Paar hat sich mittlerweile getrennt. Das mittlerweile fast zweijährige Mädchen lebt bei Pflegeeltern. Wie Gerichtsmediziner Christoph Reisinger darlegte, hat sich das Kind von den erlittenen Verletzungen zumindest in physischer Hinsicht den Umständen entsprechend erholt: “Schwere Dauerfolgen liegen nicht vor und sind auch in Zukunft nicht zu erwarten.”