Teilbedingte Haft für Alkolenker nach tödlichem Unfall

05.08.2026 • 16:12 Uhr

Nach einem Verkehrsunfall mit einer verstorbenen Radfahrerin hat ein Alkolenker am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig 14 Monate, davon zehn bedingt, erhalten. Der 57-Jährige wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Er soll im November 2025 in Pressbaum (Bezirk St. Pölten) mit einem Kastenwagen eine Radfahrerin erfasst haben, die daraufhin auf die B44 stürzte und unter einem Pkw zu liegen kam. Für die 37-Jährige kam jede Hilfe zu spät.

Der Mann war in der Einzelrichterverhandlung geständig. Am Vortag des Unfalls hatte er seinen Angaben zufolge mit Freunden “zwei bis drei Bier” getrunken. Beim Aufstehen am 17. November des Vorjahres gegen 1.00 Uhr hatte er sich “normal wie immer” gefühlt, meinte er. Auf seiner Tour hatte der Lieferant gegen 6.00 Uhr bei Dunkelheit, Nieselregen und schlechter Sicht die Radlerin nicht bemerkt, die offenbar links abbiegen wollte. Er erfasste die Frau, die daraufhin auf die Gegenfahrbahn geschleudert wurde. Trotz der Vollbremsung eines 19-jährigen Pkw-Lenkers wurde die Frau unter dem Wagen eingeklemmt und starb. Eine Obduktion ergab ein Polytrauma.

Angeklagter hatte 0,5 Promille

Knapp eine Stunde nach dem Unfall wurden beim Angeklagten 0,5 Promille gemessen. Dieser Wert sei mit dem angegebenen Alkoholkonsum “nicht vereinbar”, sagte ein Sachverständiger. Stattdessen ging er von “zweieinhalb bis viereinhalb Liter Bier” aus, die der 57-Jährige am Vortag getrunken habe.

“Es tut mir wirklich sehr leid”, sagte der Angeklagte aus dem Bezirk Horn. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er eine Restalkoholisierung gehabt habe, meinte der 57-Jährige, der nicht anwaltlich vertreten war. Der Mann ist seit dem Unfall arbeitslos.

Radfahrerin trug Warnweste und Helm

Die Frau aus dem Bezirk St. Pölten hatte eine Warnweste und einen Helm getragen und das Front- und Hecklicht des Fahrrads eingeschaltet. Laut einem Gutachten wäre ein rechtzeitiges Bremsen möglich gewesen, demnach hatte der Lenker des Kastenwagens knapp vier Sekunden Zeit zu reagieren.

Das Verfahren gegen den 19-jährigen Lenker wurde eingestellt. Auch der Mann und seine Beifahrerin berichteten als Zeugen von schlechter Sicht und leichtem Nebel.

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren wirkten sich das Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel des 57-Jährigen mildernd aus. Dem Mann und den beiden Söhnen der Verstorbenen wurden je 5.000 Euro zugesprochen, der Mutter 2.500 Euro. Mit weiteren Ansprüchen wurden die Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Angeklagte meldete volle Berufung an, der Staatsanwalt Berufung wegen Strafe. Der Privatbeteiligtenvertreter gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.