Brösel bei Bäckern wegen Mehrwertsteuersenkung

18.06.2026 • 11:49 Uhr
Brösel bei Bäckern wegen Mehrwertsteuersenkung

Die Halbierung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel sorgt unter Bäckern kurz vor Einführung der Steuersenkung weiter für Aufruhr. Je nach Gehalt an Fett und Zucker gelten unterschiedliche Steuersätze. Enthalten Brot und Gebäck mehr als fünf Prozent Fett in der Trockenmasse, sind zehn Prozent zu versteuern. Bei weniger Fett sinkt der Satz auf 4,9 Prozent. “Das ist das Gegenteil von Entbürokratisierung”, so Wirtschaftskammer-Spartenobmann Peter Storfer laut “Krone”.

Wer beim Bäcker künftig ein Buttersemmerl kauft, zahlt zehn Prozent Steuer – wer Semmel und Butter separat bestellt, nur die Hälfte. Handsemmeln und Mohnweckerln könnten wegen des höheren Fettgehalts höher besteuert werden als industriell gefertigte Ware. Belegte Weckerln fallen unter einen anderen Steuersatz als unbelegte.

“Der Bäcker soll plötzlich zum Steuerexperten werden und entscheiden, wann ein Gebäck noch begünstigt ist und wann nicht”, kritisierte der freiheitliche KMU-Sprecher Michael Fürtbauer am Donnerstag. Christof Kastner, Vizeobmann des Lebensmittelhandels, spricht laut “Standard” von einem Bürokratiemonster, das tausende kleine Betriebe nicht rechtzeitig bewältigen könnte. Er rät Kaufleuten dazu, im Zweifel beim bisherigen Steuersatz zu bleiben, um bei Testkäufen kein Delikt zu begehen.

Wer sich nicht bedienen lässt, zahlt weniger Steuer

Das Finanzministerium veröffentlichte zuletzt eine Vielzahl an Auslegungshilfen. Demnach macht es künftig steuerlich auch einen Unterschied, ob man sich beim Bäcker bedienen lässt oder nicht. “Werden die Lebensmittel an der Theke bestellt und bezahlt und ohne weitere Leistung vor Ort konsumiert, wird von einer Lieferung, die dem 4,9 Prozent Steuersatz unterliegt, auszugehen sein”, heißt es etwa.