Gericht: KPÖ Salzburg erhält Einblick in Tourismusgelder

In Salzburg hat die KPÖ Plus einen möglicherweise richtungsweisenden Erfolg vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) erzielt. Die Partei hatte den Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau) aufgefordert, seine Geldflüsse nach dem Informationsfreiheitsgesetz offenzulegen. Dieser Aufforderung kam der Verband aber nicht nach. Wie das LVwG nun in seiner Entscheidung festhielt, hätten die Antworten auf die von der KPÖ Plus begehrten Auskünfte nicht verwehrt werden dürfen.
“Jeder Tourismusverband ist eine Blackbox”, sagte die Klubobfrau der oppositionellen KPÖ Plus im Salzburger Landtag, Natalie Hangöbl, am Dienstag zur APA. Sie war es auch, die die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt hatte. “Obwohl Tourismusverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, wurde uns die Auskunft verweigert, wie sie sich finanzieren und wie und wofür die Gelder konkret verwendet werden.” Zusätzlich falle eine weitere zentrale Kontrollinstanz weg: “Der Landesrechnungshof kann weder von sich aus noch auf Antrag von Abgeordneten oder Landtagsparteien Tourismusverbände prüfen. Das ist rechtlich nicht vorgesehen.” Nur die Landesregierung könne eine Prüfung in Auftrag geben.
Landesrechnungshof bei Kontrolle von Tourismusverbänden beschränkt
“Wir orten hier ein massives Transparenzdefizit. In einer Situation, wo das Land jeden Euro umdrehen muss, wäre es wichtig, dass die öffentliche Hand Einblick hat, was mit diesem Geld passiert”, betonte Hangöbl. In Zeiten knapper Gemeindekassen stelle sich auch die Frage, welche Aufgaben finanziell starke Verbände in den Kommunen eigentlich übernehmen. “Sie haben dadurch auch eine Machtstellung. Wer das Geld hat, schafft an.” Bei kleineren Vereinen, die Förderungen vom Land bekommen, werde ganz genau hingeschaut, was mit den Mitteln passiere. “Eine Anfragebeantwortung im Landtag hat ergeben, dass alle Tourismusverbände im Bundesland Salzburg in den Jahren 2021 bis 2025 mehr als 226 Millionen Euro an Abgaben erhalten haben. Und niemand schaut, was mit dem Geld passiert.”
Das könnte sich nun ändern: “Nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichtes gelten Oppositionspolitiker als ‘Public Watch Dog’ im Sinne der europäischen Menschenrechtskonvention und müssen daher Zugang zu diesen Informationen erhalten”, sagte der Rechtsanwalt der KPÖ Plus, Dominik Öllerer, zu APA. “Wir dürfen kontrollieren und Missstände aufdecken. Wenn es keine Missstände gibt, dann ist das doch wunderbar.” Der Tourismusverband habe nun sechs Wochen Zeit, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
KPÖ-Anwalt: “Bahnbrechende Entscheidung für ganz Österreich”
Der Jurist sprach am Dienstag von einer bahnbrechenden Entscheidung für ganz Österreich. “Denn betroffen sind nicht nur Tourismusverbände, sondern alle nicht territorialen Selbstverwaltungskörper wie Kammern oder Gesundheits- und Pensionskassen.” Das Gericht habe jedoch eine ordentliche Revision gegen die Entscheidung zugelassen. Öllerer ging am Dienstag davon aus, dass der Fall vor den Höchstgerichten landen und die Gegenseite einen Antrag auf aufschiebende Wirkung einbringen werde.
“Wir werden die Entscheidung und die nächsten Schritte jetzt einmal prüfen”, sagte Wolfgang Breitfuß, der Geschäftsführer des Tourismusverbandes Saalbach-Hinterglemm, zur APA. “Wir sind nach wie vor der Meinung, dass wir nicht dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen.” Der Tourismusverband finanziere sich vor allem aus Mitgliedsbeiträgen. “Das Landesabgabenamt hebt die Gelder nur im Namen des Tourismusverbandes ein. Aber das sind keine öffentlichen Gelder.” Man sei lediglich den rund 700 Mitgliedern im Tourismusverband gegenüber auskunftspflichtig.
Saalbach-Hinterglemm: “Wir haben nichts zu verbergen”
“Wir haben nichts zu verbergen und wir haben nichts zu verstecken. Die gewünschten Zahlen wären auf Knopfdruck fertig, und unsere Bilanzen liegen ohnehin beim Land auf”, so Breitfuß weiter. Es gehe vielmehr darum, dass man nicht unternehmerisches Know-how an die große Glocke hängen wolle. “Da geht es etwa um Marketingmaßnahmen, die für uns wettbewerbswichtig sind.”
Tourismusverbände finanzieren sich aus mehreren Quellen: den Mitgliedsbeiträgen, der vom Land eingehobenen Nächtigungsabgabe und aus Mitteln des Tourismusförderungsfonds, der meist projektbezogen Gelder ausschüttet. Dazu kommen fallweise Erlöse aus eigenen Betrieben, Beteiligungen oder Events.