Integrationsreferenten sehen Sprache als Grundvoraussetzung

23.10.2026 • 12:56 Uhr
Integrationsreferenten sehen Sprache als Grundvoraussetzung

Bei einer Konferenz der österreichischen Integrationsreferentinnen und -referenten in Klagenfurt ist am Freitag das neue Integrationspflichtengesetz im Vordergrund gestanden. Die Referenten seien sich einig gewesen, dass die deutsche Sprache die Grundvoraussetzung für eine gelungene Integration ist, sagte Landeshauptmann Daniel Fellner (SPÖ) im Anschluss vor Journalisten. Begrüßt wurde die neu vorgestellte Sozialhilfe, die mit den Integrationsbestimmungen Hand in Hand gehe.

Die zuständige Bundesministerin Claudia Bauer (ÖVP) erklärte, man habe bei der Konferenz vor allem diskutiert, wie man in Sachen Integration “von der Freiwilligkeit in die Verpflichtung kommen” könne. Das sei dann möglich, wenn eine Verweigerung auch Konsequenzen habe. Künftig gelte: “Wer sich nicht integrieren will, bekommt keine Sozialhilfe mehr.” Und weiter: “Wer arbeiten kann, muss arbeiten, doch wer Hilfe braucht, wird auch weiterhin Sozialhilfe bekommen.” Durch Schicksalsschläge, Krankheiten oder eine Behinderung sei man eben auf diese Form der Hilfe angewiesen: “Dafür gibt es ein starkes Sozialsystem, dafür wird die Sozialhilfe auch in Zukunft da sein. Doch dafür muss aber auch jeder arbeiten, der kann arbeiten”, so Bauer.

Integration “verbindlicher” machen

Dass es hier mit Anfang 2027 eine Änderung gebe, sei absolut notwendig, bekräftigte die Ministerin: “Im Jahr 2025 hat es 13.000 unentschuldigte Kursabbrüche bei Deutsch- oder Werte- und Orientierungskursen gegeben. Außerdem gibt es noch immer 36.000 Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte, die arbeiten könnten, aber nicht wollen.” Man wolle nun die Integration “verbindlicher” machen – dazu zählen das Erlernen der deutschen Sprache, die Selbsterhaltungsfähigkeit und das Einhalten der “Regeln und Werte”.

Bauer sieht darin auch eine große frauenpolitische Chance: Es gebe Frauen, die seit zehn Jahren in Österreich seien, aber – teils durch patriarchale Strukturen – extrem zurückgezogen leben und kein Deutsch sprechen würden. Das neue Integrationspflichtengesetz sorge mit den verpflichtenden Kursen für mehr Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und biete auch die Möglichkeit, sich etwa bei Gewalt in der Familie Hilfe zu holen.

Neues Angebot zum Deutschlernen

Fellner sagte, man habe sich bei der Konferenz intensiv mit Angebotserweiterungen zum Spracherwerb beschäftigt, “von den Kleinsten bis hin zu Flüchtlingen im Erwachsenenalter”. Ein Themenbereich sei der eigene Onlinekurs gewesen, den das Land Kärnten in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Integrationsfonds erstellt hat. Darin könne man “die ersten 100 Wörter und Sätze” auf Deutsch lernen. Bauer sagte, sie habe diesen Erfahrungsaustausch mit Best-Practice-Beispielen sehr geschätzt: “Dass sich gewisse Dinge auch andere Bundesländer abschauen können.” Ein Erfolg sei laut Fellner auch die in Kärnten ins Leben gerufene “Hausordnung” für Asylwerber – diese sei bereits von 98 Prozent der Asylwerberinnen und -werber unterschrieben worden.

Auf einen eigenen Antrag der Integrationsreferenten verwies im Anschluss der niederösterreichische Landesrat Martin Antauer (FPÖ): So arbeite der Bund eine Verschärfung beim Integrationsrecht aus. “Nun muss der Bund festlegen, welche Tatbestände als Integrationsverweigerung gelten.” Auf dieser Basis könnten dann Strafen verhängt werden: “Wer bei uns leben will, muss Teil unserer Wertegemeinschaft sein.”