OLG hebt Diversion in Prozess um Pilnacek-Laptop auf

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die Diversion im Prozess wegen Falschaussage in der Causa Pilnacek wieder aufgehoben. Die Richter des OLG argumentierten die Entscheidung mit “generalpräventiven Erwägungen”, heißt es in einer Aussendung des Gerichts. Das Verfahren gegen die Vertraute des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek und deren frühere Mitbewohnerin wegen Falschaussage muss demnach fortgesetzt werden.
Die “Strafrechtspflege” sei “im höchsten Maße auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Zeugenaussagen angewiesen”, begründet das OLG die Entscheidung laut Presseaussendung. Wenn bei falschen Aussagen anstatt mit Urteil lediglich mit Diversion vorgegangen werde, entstehe in der Bevölkerung “der Eindruck der Bagatellisierung”.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte den beiden Frauen vorgeworfen, bei Einvernahmen falsche Angaben zum Verbleib des Laptops des ehemaligen Sektionschefs im Justizministerium gemacht zu haben. Nachdem das Erstgericht das Verfahren Anfang Juni per Diversion beendet hatte und den beiden Frauen auftrug, je 250 Euro Verfahrenskosten zu übernehmen und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, legte die WKStA Beschwerde ein.
Angeklagte übernahmen Verantwortung
Die Ex-Mitbewohnerin hatte laut Anklage bei ihrer Einvernahme angegeben, nicht mehr zu wissen, wann und wo sie den Laptop des am 20. Oktober 2023 verstorbenen Pilnacek zuletzt gesehen habe. Dabei habe sie das Gerät selbst am 7. November an einen Dritten weitergegeben. Vor Gericht bekannte sie sich “voll umfassend schuldig”. Sie sei am Tag der Einvernahme sehr nervös gewesen. Ihre Anwältin verwies darauf, dass ihre Mandantin unbescholten sei und ihre Falschaussage später selbst zugab.
Auch die Vertraute, W., soll verschwiegen haben, dass sie über den Verbleib des Laptops Bescheid wusste. Vor Gericht übernahm auch sie Verantwortung, meinte aber, dass sie sich “nicht schuldig fühle”. Sie habe sich eingeschüchtert gefühlt, nachdem ihr über P. ausgerichtet worden sei, dass Bundespolizeidirektor Michael Takacs geraten habe, den Laptop verschwinden zu lassen und der damalige Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) geraten hatte, nicht mit Medien zu reden – was P., wie bereits in der Vergangenheit im Pilnacek-U-Ausschuss, in Abrede stellte.
Es ist nicht die erste schlechte Nachricht für die beiden seit der Diversionsentscheidung. Bereits vor zwei Wochen hatte der “Kurier” berichtet, dass ein weiterer Strafantrag gegen die zwei Frauen vorliegt. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wirft W. demnach falsche Beweisaussage, dauernde Sachentziehung und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vor. Auch ihre ehemalige Mitbewohnerin P. wird sich wegen dauernder Sachentziehung und Datenverarbeitung vor dem Landesgericht Krems verantworten müssen. Im Falle einer Verurteilung würden W. bis zu drei Jahre und P. bis zu einem Jahr Haft drohen.