Ott verlor gegen “profil”-Chefredakteurin vor Gericht

20.10.2026 • 11:31 Uhr
Ott verlor gegen "profil"-Chefredakteurin vor Gericht

Egisto Ott ist mit seiner Klage gegen “profil”-Chefredakteurin Anna Thalhammer nicht erfolgreich gewesen. Der mittlerweile wegen Spionage nicht rechtskräftig verurteilte ehemalige Chefinspektor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte in von Thalhammer geteilten Tweets auf “X” den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt gesehen. Otts Anwältin legte Berufung gegen den Freispruch am Dienstag ein.

Thalhammer hatte Ende Juni und Ende Juli 2025 über ihren X-Account zwei Tweets des bulgarischen Investigativjournalisten Christo Grozev geteilt. Dieser dürfte von einem Agenten-Ring im Interesse des russischen Geheimdiensts an seiner Wiener Adresse beschattet und ausspioniert worden sein, womit auch Ott in Verbindung gebracht worden war.

Im ersten Tweet empörte sich Grozev, dass sich Ott bei der Präsentation einer Dokumentation, an der er mitgewirkt hatte, am Roten Teppich präsentiert habe. Thalhammer teilte diesen Tweet mit einem knappen “Jup.” Dadurch und durch einen zweiten Grozev-Tweet, den Thalhammer ebenfalls mit ihren 37.000 Followern geteilt hatte, sah Ott seine Menschenwürde und die Unschuldsvermutung verletzt.

“Jup” war zu prüfen

“Ein Wort aus drei Buchstaben war rechtlich zu prüfen, nämlich ‘jup'”, meinte die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. Sie kam zum Schluss, dass Thalhammers Zielpublikum vom damaligen Ermittlungsverfahren Bescheid gewusst habe und auch, dass Ott zum damaligen Zeitpunkt noch nicht verurteilt gewesen sei. Mit der Äußerung habe Thalhammer ihren Unmut über die Hofierung Otts zum Ausdruck gebracht.

Ott wurde zudem auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Er muss die Kosten für Thalhammers Rechtsvertretung tragen, nicht aber die für das Verfahren, merkte die Richterin zudem an. Diese trage der “Steuerzahler” aufgrund der Gesetzesreform “Hass im Netz”.