Freisprüche in Prozess um toten Stallburschen in Korneuburg

28.09.2026 • 12:06 Uhr
Freisprüche in Prozess um toten Stallburschen in Korneuburg

Mit zwei nicht rechtskräftigen Freisprüchen hat am Montag in Korneuburg ein Prozess rund um einen tödlichen Brand auf einem Reiterhof im Bezirk Bruck a. d. Leitha aus dem Vorjahr geendet. Einer 57-Jährigen und einem 37-Jährigen war u.a. Aussetzung und Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vorgeworfen worden. Es gebe “viel zu viele Zweifel, um hier mit einer Verurteilung vorzugehen”, konstatierte der Einzelrichter bei der Urteilsbegründung.

Am 22. Dezember 2025 war ein von zwei Stallburschen – Brüdern aus Rumänien – bewohnter Container in Brand geraten, die genaue Ursache konnte nicht ermittelt werden. Das Duo war bei der 57-Jährigen auf dem Reiterhof beschäftigt. Der mitangeklagte 37-jährige rumänische Staatsbürger arbeitete ebenfalls mit, er ist auch der Lebensgefährte der Hofbesitzerin.

Einer der Stallburschen – ein 38-Jähriger – soll laut Strafantrag von den Angeklagten infolge des Brandes trotz schwerster Verletzungen aufgefordert worden sein, sich im Büro in der Nähe des Containers vor den Rettungskräften zu verstecken. Dadurch wurde der Mann aus Sicht des Staatsanwalts “in eine hilflose Lage gebracht”. Erst nach etwa 20 bis 30 Minuten soll der Schwerverletzte laut Vorwurf den Einsatzkräften übergeben worden sein. Festgehalten wurde von der Staatsanwaltschaft, dass offensichtlich hochgradige Verbrennungen vorlagen. Zudem seien Blutspuren am Boden hinterlassen worden, was den Beschuldigten auffallen hätte müssen, so die Anklagebehörde.

38-jähriger Stallbursche starb im Wiener AKH

Der Stallbursche erlag wenige Stunden später im Wiener AKH seinen schweren Verletzungen. Laut dem medizinischen Sachverständigen Wolfgang Denk war der 38-Jährige aufgrund der Verbrennungen “todgeweiht”: “Selbst wenn er im AKH-Vorraum diese Verbrennungen erleidet, hätte er nicht überlebt.”

Der Bruder des 38-Jährigen sei bei notdürftiger Versorgung mit schmerzlindernden Medikamenten zunächst nach Wien und später nach Rumänien gebracht worden. Angelastet wurde den Beschuldigten daher unterlassene Hilfeleistung. Auch Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit Personalausweisen wurde der 57-Jährigen im Strafantrag vorgeworfen. Eines der beiden Arbeitsverhältnisse war zudem “noch nicht” angemeldet, wie die Inhaberin des Reiterhofes einräumte. Dieser Punkt war nicht vom Verfahren umfasst.

Der Anwalt der beiden Beschuldigten sprach von einem unglücklichen Zusammentreffen mehrerer Umstände. “Es war kalt, es war in der Nacht.” Die Angeklagten hätten keinesfalls versucht, das Leben der beiden Personen zu gefährden. Es sei niemand versteckt worden, auch eine Verzögerung von 30 Minuten bis zur Übergabe an die Rettung sei nicht vorgelegen.

57-Jährige stellte Vorwürfe in Abrede

Die 57-jährige Erstangeklagte schloss sich dieser Ausführung an und stellte die Vorwürfe vollständig in Abrede. “Ich habe Feuer gesehen”, sagte sie bei ihrer Befragung über den 22. Dezember des Vorjahres. Sie habe zunächst die beiden Stallburschen auf dem Hof erblickt und gerufen “ist mit euch alles ok?”, was von dem Duo bejaht worden sei. Auf diese Einschätzung habe sie in der Folge – beim laufenden Feuerwehreinsatz – vertraut, sagte die österreichische Staatsbürgerin. “Ich habe ja nicht gewusst, dass er verletzt ist”, sagte die Frau zur inkriminierten Versorgungslücke von 20 bis 30 Minuten beim späteren Todesopfer. Im Büro habe sie den schwer verletzten Stallburschen dann später aufgefunden, der dann auch von der Rettung behandelt wurde. Die 57-Jährige berief sich generell auch auf “einen Schockzustand”.

Ähnlich äußerte sich auch der 37-jährige Zweitangeklagte, der die beiden Stallburschen aus Sicherheitsgründen vom Brandobjekt weggeschickt haben will. Zuvor hätten sie auch ihm versichert, dass es ihnen gut gehe. Trotz Zeugenladung nicht zum Prozess erschienen ist der Bruder des toten Stallburschen. Seine Aussagen wurden in der Einzelrichterverhandlung verlesen. Belastet wurde die Hofbesitzerin, die zu dem Mitarbeiter gesagt haben soll: “Du bist da schwarz bei uns, verhalt’ dich ruhig.”

Der Einzelrichter sprach die beiden Angeklagten von sämtlichen Vorwürfen frei. Das Beweisverfahren habe nicht ergeben, “dass die Beschuldigten einen Überblick hatten und eine wirklich belastbare Information, wie schlecht es den beiden geht”, hielt der Richter fest. Dass man Hilfeleistung verhindern habe wollen, nur weil Arbeitsverhältnisse nicht angemeldet waren, habe sich auch nicht erwiesen. Der Staatsanwalt gab zum Urteil indes keine Erklärung ab.