Lokal

Nach Gewehr-Vorfall in Fußach: Überraschender Fund bei Hausdurchsuchung

28.09.2026 • 10:21 Uhr
Nach Gewehr-Vorfall in Fußach: Überraschender Fund bei Hausdurchsuchung
66-Jähriger wegen NS-Wiederbetätigung vor dem Schwurgericht. NEUE

Ein Mann soll in Fußach aus dem Auto heraus mit einem Gewehr auf einen Passanten gezielt haben. Das Kennzeichen führte die Polizei zu seiner Wohnung. Was die Beamten dort fanden, brachte einen Unterländer (66) schließlich vor das Geschworenengericht.

Der Mann, auf den ein Autofahrer in Fußach mit einem Gewehr gezielt haben soll, tat eines ganz richtig. Er merkte sich das Kennzeichen. Damit war der Lenker rasch ausgeforscht. Doch als die Polizei am 20. Jänner die Wohnung des 66-jährigen Unterländers durchsuchte, ging es bald um weit mehr als um den Vorfall auf der Straße. In seiner Wohnung stießen sie auf mehrere Waffen und zahlreiche Gegenstände mit NS-Bezug. Abzeichen, Fotoalben und Dolche lagen teils offen herum. Auch auf dem Handy wurden die Ermittler fündig.

Bierkrug mit Hakenkreuz

Die Anklage lautete auf nationalsozialistische Wiederbetätigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und gefährliche Drohung. Im Wohnzimmer soll der Mann unter anderem einen Dolch des Deutschen Roten Kreuzes mit Hakenkreuzverzierung, einen Bierkrug mit aufgemaltem Hakenkreuz, ein Messer mit Reichsadler und Hakenkreuz sowie ein Abzeichen mit der Aufschrift „Meine Ehre heißt Treue“ sichtbar verwahrt haben. Dazu kam ein Prospekt mit Hakenkreuzmotiv auf der Titelseite.

Für den Vorwurf der Wiederbetätigung ist dabei nicht erforderlich, dass die Gegenstände einer größeren Zahl von Personen zugänglich gemacht werden. Es reicht aus, wenn sie auch nur eine Person zu Gesicht bekommt. In diesem Fall war das die Ehefrau des Angeklagten. Weitere Gegenstände sowie Bild- und Videodateien mit nationalsozialistischem Bezug soll der Angeklagte für künftige propagandistische Zwecke vorrätig gehalten haben, heißt es in der Anklage.

Bei der Hausdurchsuchung waren die Beamten zudem auf drei Waffen gestoßen. Laut Anklage besaß der Mann unbefugt ein halbautomatisches Gewehr der Marke Anschütz sowie zwei Pistolen der Marken Mauser und High Standard Manufacturing Coorperation.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Zunächst bestritten

Bei der Polizei hatte der Unterländer die Vorwürfe noch bestritten. Zum Vorfall in Fußach erklärte er, es handle sich um sein Jagdrevier. Er habe durch das Zielfernrohr seiner Waffe eine Krähe beobachtet und dabei in eine ganz andere Richtung geschaut. Die NS-Gegenstände erklärte er mit seinem geschichtlichen Interesse.

Diversion

Am Montag vor dem Geschworenengericht änderte der Angeklagte seine Haltung. Er räumte die Vorwürfe ein und übernahm die volle Verantwortung für sein Handeln. Verteidiger Gerhard Scheidbach regte ein diversionelles Vorgehen an. Staatsanwältin Konstanze Erath stimmte zu, ebenso die Berufsrichter des Geschworenensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher.

Der Angeklagte muss nun 720 Euro bezahlen. Das entspricht 180 Tagessätzen zu je vier Euro. Die sichergestellten NS-Gegenstände und die Waffen werden vernichtet. Zu einem Wahrspruch durch die Geschworenen kam es damit nicht.