Schwarz-Rot in Tirol einig über Baulandmobilisierung

Die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ hat eine Einigung zur Dauerfrage einer Baulandmobilisierungsabgabe erzielt. Die Koalitionäre paktierten einen Gesetzesentwurf über die Einhebung einer solchen Abgabe, der in Begutachtung ging. Das Gesetz soll ab 2027 in Kraft treten und ab 2032 freiwillig von den Gemeinden anwendbar sein. Eine Verpflichtung war nicht vorgesehen, stattdessen zahlreiche Ausnahmen. Ziel war es, Wohnen leistbarer zu machen.
Die Baulandmobilisierungsabgabe war bereits im Regierungsprogramm der Koalition festgeschrieben worden. Vor allem die SPÖ sah es als zentrales Projekt dieser Legislaturperiode und pochte regelmäßig darauf. Auf schwarzer Seite war man da schon wesentlich reservierter, insbesondere die bekanntermaßen sehr mächtigen Bauernvertreter.
Das neue Gesetz richte sich gegen längerfristig ungenutzte Baulandreserven bzw. spekulative Baulandhortung. Nach einer “angemessenen Übergangsfrist” soll es für Gemeinden ab 2032 möglich sein, für unbebaute Grundstücke, die als Bauland (Wohn- bzw. Mischgebiet) gewidmet sind, die Baulandmobilisierungsabgabe einzuheben. Die Abgabe sei als ausschließliche Gemeindeabgabe vorgesehen und solle vollständig der jeweiligen Kommune zufließen, betonte das Land in einer Aussendung am Mittwoch, in der die Einigung verkündet wurde. Es handle sich um jährliche, in drei Kategorien gestaffelte Pauschalbeträge, die die Gemeinde durch Verordnung selbst festlege. Die Höhe richte sich dabei nach den Grundstückspreisen der jeweiligen Gemeinde, wobei man sich an Mindest- und Höchstbeträgen orientiere.
Zahlreiche Ausnahmen
Der politische Kompromiss beinhaltet dabei jedenfalls zahlreiche Ausnahmen. Ausgenommen bleiben Grundstücke für den Eigenbedarf (Familienfreibetrag), landwirtschaftliche Betriebsflächen, neu erworbene Grundstücke bis fünf Jahre nach Erwerb und Grundstücke im Verlassenschaftsverfahren. Umfasst waren auch Grundstücke von Gemeinden, gemeinnützigen Bauvereinigungen, des Tiroler Bodenfonds und des Landeskulturfonds, wie das Land mitteilte. Auch rechtliche Gründe wie befristet gewidmetes Bauland, Raumordnungsverträge (Vertragsraumordnung), Bausperren, Umlegungs- und Zusammenlegungsverfahren sollen abgabebefreit bleiben. Wenn der Eigentümer bei der Gemeinde eine Rückwidmung in Freiland anregt bzw. dieser zustimmt, soll ebenfalls keine Abgabe anfallen.
Indes war man darauf bedacht, die Baulandmobilisierungsabgabe nicht als Einzelmaßnahme zu kommunizieren, sondern bettete sie in ein Gesamtmaßnahmenpaket für leistbares Wohnen ein. Hierzu gehöre auch die Reform des Tiroler Bodenfonds. Dieser solle Gemeinden unterstützen und strategisch wichtige Flächen sichern. Im Herbst 2026 soll ein Beschluss über die Neuausrichtung gefasst und das Tiroler Raumordnungsgesetz novelliert werden. Bis 2030 soll der Bodenfonds dann in möglichst vielen Gemeinden aktiv sein, “jeder Gemeinde ein Instrument zur Flächensicherung bieten und eine strategische Bodenreserve aufgebaut habe”, betonten die Verantwortlichen.
Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) ging unterdessen auch konkret auf die Baulandmobilisierungsabgabe ein und strich die Entscheidungshoheit der Gemeinden hervor. Über den familiären Eigengebrauch und die landwirtschaftliche Nutzung der familiären bäuerlichen Betriebe spanne man zudem “einen Schutzmantel”. Mattle sprach auch von “manchmal unterschiedlichen Ansätzen” in der Koalition, aber “guten und gemeinsamen Wegen”, die man letztlich finde. Sein Stellvertreter und SPÖ-Chef Philip Wohlgemuth (SPÖ) nannte die Baulandmobilisierung einen “weiteren Baustein unserer Wohnbauoffensive.” Parallel dazu arbeite man innerhalb der Landesregierung an der Weiterentwicklung der Wohnbauförderung im Herbst”, ließ Wohlgemuth wissen.
Sehr kritische Landwirtschaftskammer
Sehr kritisch war eine Stellungnahme der schwarz dominierten Tiroler Landwirtschaftskammer zu den koalitionären Plänen ausgefallen, die unmittelbar vor der Aussendung des Landes verschickt worden war. Die geplante Einführung einer Baulandabgabe dürfe nicht zulasten der heimischen Landwirtschaft gehen, winkte Kammerpräsident und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Josef Hechenberger schon mal vorsorglich mit dem Zaunpfahl. Landwirtschaftliche Betriebe im Ortsgebiet müssten denselben Schutz genießen wie andere Produktions- und Wirtschaftsstandorte und von der Abgabepflicht ausgenommen sein. Hechenberger nannte eine Baulandabgabe eine weitere Belastung auf Grund und Boden. Solche Belastungen würden die Einkommenssituation für viele Familienbetriebe zusätzlich verschärfen und würden von der Kammer entschieden abgelehnt.
Oppositioneller Tadel
Scharfe Kritik hagelte es indes von Tiroler Oppositionsparteien, wenn auch von teils unterschiedlichen Positionen ausgehend. Die Grünen sprachen von einem “Minimalkompromiss”: “Was als Gamechanger angekündigt wurde, ist eine pure Enttäuschung für alle Tiroler:innen, die unter den hohen Wohnpreisen leiden. Und es ist eine herbe Niederlage der SPÖ in der Landesregierung, die sich für eine Überschrift ohne Inhalt feiert”, ätzte Landtagsabgeordnete Zeliha Arslan. Die ÖVP habe sich “auf ganzer Linie durchgesetzt”.
Die NEOS wiederum hatten sich bisher gegen eine Baulandmobilisierungsabgabe ausgesprochen. Der nunmehrige Gesetzesentwurf bestätige die pinken Befürchtungen, hieß es. “Die Landesregierung schafft eine neue Abgabe und sorgt gleichzeitig mit zahlreichen Ausnahmen dafür, dass sie möglichst wenige Eigentümer überhaupt trifft”, kritisierte Landtagsabgeordnete Susanna Riedlsperger. Eine “ohnehin fragliche Mobilisierungswirkung” werde damit von ÖVP und SPÖ bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes selbst torpediert. Anders hingegen die SPÖ: Es handle sich um einen “wichtigen Etappen-Sieg für leistbares Wohnen und gegen Spekulation”, gab Landtagsvizepräsidentin Elisabeth Blanik zu Protokoll.