U-Haft nach Tötung in Justizanstalt Klagenfurt verlängert

Nachdem Anfang September ein 17-Jähriger einen 19-jährigen Zellengenossen in der Justizanstalt Klagenfurt getötet hatte, ist am Donnerstag die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten verlängert worden. Wie ein Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt auf APA-Anfrage mitteilte, habe sich in der Haftprüfungsverhandlung keine Änderung der Haftgründe ergeben – die nächste Verhandlung soll am 24. November stattfinden.
Der 19-Jährige war am 1. September getötet worden, sein 17-jähriger Mithäftling gestand die Tat. Tags darauf wurde bekannt, dass es beim Tatverdächtigen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten, möglicherweise eine Erkrankung, gab. Die Staatsanwaltschaft hatte ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zum Tötungszeitpunkt und auch zur Haftprüfungsverhandlung noch nicht vorlag. Dieses wurde nach der Tat um den Aspekt der Tötung ausgeweitet.
“Ringkampf” vor Tat?
Von der Familie des tatverdächtigen 17-Jährigen hatte es auch eine Anschuldigung gegen die JA Klagenfurt gegeben: Demnach sei der Jugendliche vor der Tat von dem späteren Opfer bedroht worden. Eine solche Drohung sei aber aktenmäßig nicht belegt, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Auch die Familie des 19-Jährigen berichtete davon, dass der junge Mann aus der Zelle wegwollte – aber auch hier lagen keine offiziellen Beschwerden oder Verlegungsanträge vor.
Der 17-Jährige habe laut “Kleine Zeitung” unterdessen angegeben, dass eine Auseinandersetzung um ein Kleidungsstück Auslöser des Streits gewesen sei. Er habe seinem späteren Opfer einen Ringkampf vorgeschlagen, bei dem die Meinungsverschiedenheit beigelegt werden sollte. Dabei habe er seinen Kontrahenten bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann getötet, so die Aussage des Beschuldigten.