Vorzeitige Haftentlassungen vom Tisch

24.06.2026 • 13:31 Uhr

Die Amnestiepläne von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sind vom Tisch. Die Koalitionspartner ÖVP und NEOS untermauerten am Mittwoch nach dem Ministerrat ihre Ablehnung gegen vorzeitige Haftentlassungen. Sporrer nahm dies “zur Kenntnis”. Sie will nun weitere Vorschläge zur Entlastung der Haftanstalten vorlegen, etwa Alternativen zu kurzen unbedingten Haftstrafen insbesondere bei Jugendlichen.

Man sei sich zu hundert Prozent einig in der Dreierkoalition, dass man die Justizanstalten entlasten wolle, betonte NEOS-Klubobmann Yannick Shetty. Aber “diese eine Frage kommt für uns nicht infrage”. Laut Sporrer sind die Gefängnisse derzeit zu 108 Prozent belegt, was auch angesichts der Temperaturen eine enorme Belastung für Insassen wie Bedienstete sei. Doch auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erteilte den Vorschlägen der Justizministerin für vorzeitige Haftentlassungen erneut eine klare Absage. “Wir wollen, dass Straftäter abgeschoben werden und nicht freigelassen”, so Karner.

Sporrer verteidigt Vorschlag

Sporrer verteidigte ihren Vorschlag einer einmaligen Groß-Amnestie für rund 500 Häftlinge. Dieser sei von Experten ausgearbeitet worden und eine “sehr maßvolle, sehr fein ziselierte Maßnahme”. Kommende Woche will sie den Plan auch noch mit den Justizsprechern der Parlamentsparteien besprechen. Zudem soll eine Arbeitsgruppe von Experten Alternativen für kurze unbedingte Haftstrafen vor allem im Jugendstrafrecht überlegen, um die angespannte Situation in den überbelegten Haftanstalten zu entschärfen. Als Beispiel nannte Sporrer, dass man den Ausbau gemeinnütziger Tätigkeiten statt kurzer Haft andenken könnte. Eine weitere Möglichkeit zur Entlastung ist für die Ministerin der Bau einer neuen Justizanstalt bzw. eines neuen forensisch-therapeutischen Zentrums. Dies würde aber Zeit brauchen.

Abschiebung ausländischer Häftlinge wird erleichtert

Geeinigt hat man sich in der Koalition wie bereits angekündigt auf die Reform zur Abschiebung von ausländischen Häftlingen. Mit einer Novelle des Strafvollzugsgesetzes soll die Entlassung ins Herkunftsland nach Verbüßung der Mindesthaftstrafe künftig auch ohne Zustimmung der Betroffenen möglich sein. Voraussetzung ist ein aufrechtes Einreise- oder Aufenthaltsverbot. Ausgenommen von dieser Regelung sind schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten. Gerechnet wird mit einer Entlastung der Justizanstalten von rund 300 Personen pro Jahr durch die Maßnahme. Erleichtern will man auch die Verbüßung der Haft in der Heimat. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am Mittwoch in Begutachtung geschickt werden und am 1. November in Kraft treten.

Innenminister Karner sprach von einem “enorm wichtigen Schritt”. Bisher seien Abschiebungen aus der Haft oft am Veto der Betroffenen gescheitert, das werde nun abgeschafft. Das sei eine Lücke im Rechtssystem gewesen, diese schließe man nun, so NEOS-Klubobmann Shetty. Bei der sogenannten “Haft in der Heimat” setze man besonders auf die Staaten des Westbalkans. Rund zehn Prozent der heimischen Gefängnisinsassen stammen aus diesen Ländern.

Vonseiten der FPÖ wurde am Mittwoch erneut kritisiert, dass eine Groß-Amnestie überhaupt in Betracht gezogen wurde. Angesichts des hohen Ausländeranteils in den Gefängnissen sei ein Stopp illegaler Masseneinwanderung, “ausnahmslose Remigration von Straftätern und Kriminellen” sowie konsequente Haft in der Heimat die Lösung, so FPÖ-Chef Herbert Kickl in einer Aussendung.