Wiener Polizist nach Gewalttätigkeiten freigesprochen

06.10.2026 • 13:39 Uhr
Wiener Polizist nach Gewalttätigkeiten freigesprochen

Ein Wiener Polizist ist am Dienstag am Landesgericht vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Er hatte am 20. März 2025 und am 21. Juli 2025 Gewalttätigkeiten gegen vermeintliche Suchtgift-Verkäufer gesetzt, indem er dem einen Kniestöße in die Magengegend versetzte und dem anderen drei Faustschläge in den Bauch verpasste. Er stellte in beiden Fällen die inkriminierten Handlungen nicht in Abrede, versicherte aber, diese hätten der “Gefahrenabwehr” gedient.

Der erste Fall ereignete sich in der Nähe der U-Bahn-Station Dresdner Straße in Wien-Brigittenau. Er habe die Gegend mit einem Kollegen “präventiv bestreift” und dabei einen Mann beobachtet, der einer Suchtgiftkranken Drogen anbot. Nachdem man ihn an der Flucht gehindert hatte, habe der Mann “heftige Schluckbewegungen gemacht”, um offenkundig eine oder mehrere in seiner Mundhöhle befindliche Kugeln mit Suchtmitteln verschwinden zu lassen.

“Für mich hat akute Lebensgefahr bestanden”

“Für mich hat akute Lebensgefahr bestanden”, erklärte der Angeklagte, weshalb er in dieser Situation gewalttätig wurde. Auf die Aufforderung, die Kugeln auszuspucken, habe der Mann nämlich nicht reagiert. Der Versuch, mittels Kiefersperre die Gegenstände zum Vorschein zu bringen, hätte ebenfalls nichts gebracht. Da habe er sich zu “zwei moderat ausgeführten Kniestößen” entschlossen, um “mit Impulsen in die Magengegend die Schluckbewegungen zu unterbinden”, gab der Polizist wörtlich zu Protokoll. In dieser “dynamischen Situation” sei er dann mit dem Mann zu Boden gestürzt, weil dieser sich im Stehen “gewunden” hätte.

“Ich habe im besten Wissen und Gewissen gehandelt, um diese Person aus der Lebensgefahr zu bringen”, behauptete der Angeklagte. Ähnliches habe er bereits einmal im Jahr 2018 praktiziert. Damals habe er “vielleicht ein Leben gerettet”, denn der seinerzeit Betroffene habe auf die Kniestöße einen Hustenreiz bekommen und Suchtgift-Kugeln ausgespuckt.

Im nunmehr gegenständlichen Fall wurden beim Beamtshandelten später im Mageninhalt tatsächlich Suchtgiftkugeln nachgewiesen. Er habe sich “an das Einsatzhandbuch gehalten”, sein Vorgehen habe er “nur gesetzt, solang die Schluckbewegungen aufrecht erhalten waren”, betonte der Polizist.

Faustschläge als angeblich “lebenserhaltende Maßnahme”

Der zweite verfahrensgegenständliche Fall ereignete sich am Praterstern. Während eines Streifendienstes sei ihm ein Mann “mit weißen Pulverrückständen zwischen Mund und Nase” aufgefallen, berichtete der Angeklagte. Im Zuge der vorgenommenen Identitätsfeststellung habe der Mann “den Suchtgiftkonsum abgestritten”, aber plötzlich eine blau markierte Kugel verschluckt.

Erneut sah der Polizist Handlungsbedarf, nachdem eine Kiefersperre die Kugel nicht zum Vorschein brachte: “Ich habe drei moderate Impulse in Form von Faustschlägen in die Bauchhöhle gesetzt.” Der Angeklagte räumte ein, das habe “vielleicht martialisch ausgeschaut. Aber mein Ansinnen war nicht, dass ich ihn vorsätzlich verletze. Mein Vorhaben war, dass ich ihm die Gesundheit erhalte.”

Dieser Betroffene kam seiner Zeugenladung nach. Der 31-Jährige erklärte, er sei still auf einer Bank vor dem Bahnhof am Praterstern gesessen und von der Polizei kontrolliert worden. Der Angeklagte sei “davon ausgegangen, dass ich ein Drogendealer bin” und habe ihm unterstellt, etwas verschluckt zu haben. Dann sei es zu den Schlägen in seine Bauchregion gekommen: “Ich hab’ mehrmals nachgefragt, ob die das dürfen. Es hieß ‘Jaja, wir sind die Polizei, wir dürfen alles’.”

Für Gericht lag keine Schädigungsabsicht vor

Obwohl bei dem 31-Jährigen keine Drogen oder sonstige verbotene Substanzen gefunden wurden, kam der Angeklagte mit seiner Verantwortung durch. Für einen Schöffensenat war der Tatbestand des Amtsmissbrauchs nicht erfüllt. Es liege keine Schädigungsabsicht vor, die subjektive Tatseite sei nicht gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.