Zwei Tote bei Motorradunfall: Geldstrafe für Autolenker

22.10.2026 • 16:02 Uhr
Zwei Tote bei Motorradunfall: Geldstrafe für Autolenker

Ein 68-jähriger Deutscher ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 13.500 Euro verurteilt worden. 6.750 Euro davon wurden bedingt nachgesehen. Der Mann kam am 21. Juni mit seinem Pkw auf der Ennstal-Straße (B320) bei Radstadt auf die Gegenfahrbahn und krachte dort frontal gegen ein Motorrad. Der Biker, ein bekannter Schladminger Skihüttenwirt (48), und dessen Freundin (37) am Sozius kamen dabei ums Leben.

Der Angeklagte übernahm im Verfahren die Verantwortung für den Unfall. Er bedaure den Vorfall sehr und entschuldige sich bei den Angehörigen. “Ich grüble seit vier Monaten drüber nach, wie ich auf die Gegenfahrbahn geraten bin.” Er habe dazu bis heute keine Erklärung. Er habe sich nach einer langen Gerade in einer Kurve plötzlich auf der anderen Straßenseite befunden und konnte dem entgegenkommenden Motorrad nicht mehr ausweichen.

Gutachter: Unfallursache war fehlende Aufmerksamkeit

Es sei zwar heiß an diesem Tag gewesen, er sei aber ausgeruht und entspannt gewesen und noch nicht lange im Auto gesessen. Ein Alkotest verlief negativ. Laut einem Gerichtssachverständigen war der Mann bei der Kollision mit 86 bis 92 km/h unterwegs. An der Unfallstelle gilt Tempo 80. Die Geschwindigkeit sei aber nicht ursächlich für den Unfall gewesen. “Die Unfallursache war die fehlende Aufmerksamkeit des Angeklagten”, so der Gutachter. Der Mann dürfte das Straßenstück vor ihm über 2,5 bis 3 Sekunden nicht beobachtet haben. Durch ein vor ihm fahrendes Fahrzeug habe es für das entgegenkommende Zweirad auch deutliche Sichteinschränkungen gegeben. Fazit: “Der Motorradlenker hätte den Unfall nicht vermeiden können.”

Der Richter sprach am Donnerstag im Verfahren Angehörigen auch Schadenersatz für entgangenen Unterhalt zu und verwies andere Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.