Österreich

Das neue Korruptionsstrafrecht darf nur der erste große Schritt von vielen sein

12.01.2023 • 19:17 Uhr
PK ZUR REFORM DES KORRUPTIONSSTRAFRECHTS: ZADIC / EDTSTADLER
PK ZUR REFORM DES KORRUPTIONSSTRAFRECHTS: ZADIC / EDTSTADLER APA/GEORG HOCHMUTH

Mit den Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht ist ein wichtiger und differenzierter Schritt gelungen. Doch es müssen weitere Reformen in der Justiz folgen.

Manchmal braucht Gut Ding anscheinend wirklich Weile. Das zeigen die am Donnerstag präsentierten Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht, die deutlich länger als erwartet verhandelt wurden. Dafür können sich das Verbot von „Vorab-Korruption“ und Mandatskauf sehen lassen. Dass zusätzlich Verschärfungen bei Strafhöhen und der leichtere Verlust der Ämter bei Verurteilung kommen, ist ein starkes Zeichen gegen Korruption.

Kleine Lücken …

Im Detail weisen die neuen Regelungen zwar kleine Lücken auf: So ist der Mandatskauf erst strafbar, wenn der Kandidat oder die Kandidatin das Amt annimmt. Und vorab korrupt kann nur sein, wer sich aktuell im Wahlkampf oder Auswahlverfahren befindet.

Trotzdem: Der Anlassfall Ibiza wäre künftig wohl illegal. Immerhin fand die verhängnisvolle Nacht knapp vor der Nationalratswahl 2017 statt. Hätten die Verhandlungen auf der Insel aber früher stattgefunden, wären sie wohl auch in Zukunft nicht strafrechtlich interessant.

… aber großer Wirkungsbereich

Besonders zu begrüßen ist, dass die neue Regel für alle Amtsträger gilt: Für die Herausforderin des Bürgermeisters gelten im Wahlkampf künftig dieselben Regeln wie für den Amtsinhaber. Und auch wer sich um einen Job in der Beamtenschaft bewirbt, muss sich künftig im Auswahlverfahren an diese strengen Regeln halten.

Wie auch sonst im Strafrecht gilt die Hoffnung, dass es nicht zum Einsatz kommt. „Du sollst nicht töten“, sollte jedem bewusst sein. Dass der Staat aber klare Strafen für all jene vorschreibt, die es dennoch tun, ist wichtig und richtig. Immerhin soll das Strafrecht eine abschreckende Wirkung entfalten.

Weitere Reformen sollten folgen

Noch wichtiger zur Prävention ist aber die Furcht davor, erwischt zu werden. Im Bereich der Korruption ist Transparenz das beste Mittel, um Verbrechern auf die Schliche zu kommen. Zu Recht sprach Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) daher nur von einem ersten großen Schritt. Man wird die Regierung auch daran messen müssen, ob sie mit dem Informationsfreiheitsgesetz und der Beschleunigung von Verfahren die nächsten Reformen auf die Beine bringt.

Und noch eine Reform täte Not: Zwar wurde vor 14 Jahren eine hoch spezialisierte Staatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Korruptionsdelikte gegründet. Verhandelt werden Korruptionsfälle aber vor den gleichen Strafgerichten, die auch Raubüberfälle oder Gewaltdelikte bearbeiten. Dabei unterscheiden sich Korruptionsfälle in ihrer Beschaffenheit stark von anderen Kriminalfällen. Nicht umsonst wurde im Anti-Korruptionsvolksbegehren auch eine Polizei gefordert, die nur der WKStA unterstellt ist.

Zusätzlich braucht es aber auch Sicherheit für all jene, die sich nichts zuschulden kommen haben lassen. Raschere Verfahren, stärkere Beschuldigtenrechte und Kostenersatz bei Freisprüchen und Ermittlungseinstellungen sollten bald beschlossen werden, um das Zerstören von unbescholtenen Existenzen zu verhindern.