Das haben die Klimaproteste vor dem Landhaus gekostet

Anfragebeantwortung: Kosten der Polizeieinsätze, Anzahl der Anzeigen und mögliche Konsequenzen für die Demonstranten.
Wie berichtet, führte die Klimaschutz-Bewegung “Extinction Rebellion“ am 5. und 6. Juli vor dem Landhaus Protestaktionen durch. Weil an diesen beiden Tagen Landtagssitzungen stattfanden, wurden die Demos polizeilich aufgelöst. Wie viel diese Einsätze kosteten, geht nun aus einer Beantwortung einer FPÖ-Anfrage hervor.
Was die Einsätze kosteten:
Laut Mitteilung der Landespolizeidirektion Vorarlberg sind durch die Polizeieinsätze folgende Kosten entstanden:
• Am 5. Juli 2023 insgesamt 11.250 Euro.
• Am 6. Juli 2023 insgesamt 926 Euro.
Weitere Kosten:
Weiters waren auch Einnahmenausfälle durch den Entfall der Tiefgarage zu verzeichnen; diese beliefen sich auf ca. 150 Euro.
Die Kleberückstände auf den Fassadenplatten müssen erst noch entfernt werden, hier ist mit Kosten von ca. 500 Euro zu rechnen.
Die Poststelle konnte die Post nicht pünktlich ausfahren und deren Dienstverrichtung hat sich entsprechend verlängert.
Die 3 L Gastronomie GmbH als Betreiberin des Landhausrestaurants konnte an diesem Tag nicht beliefert werden bzw. es konnten auch keine Auslieferungen erfolgen. Der demzufolge entstandene Schaden wird vom Geschäftsführer mit ca. 5000 Euro beziffert.
Die Kosten des Bauhofs der Stadt Bregenz konnten noch nicht benannt werden, ebensowenig der Abtransport des mit Beton gefüllten Bootes.
An zusätzlichen Einsatzstunden für die Mitarbeitenden waren zu verzeichnen:
• 31 Stunden im Hausmeisterbereich,
• 15 Stunden von zwei Haustechnikern,
• 4 Stunden Poststelle,
• 11 Stunden Fachbereichsleitung,
• 2 Stunden Tätigkeiten des Abteilungsvorstands.

Wie viele Beamten im Einsatz waren:
5. Juli 2023, Einsatz vor Ort:
47 Beamte der Einsatzeinheit Vorarlberg
6 Beamte der EKO Cobra
5 Beamte der Polizeiinspektion Bregenz
Die Nachbearbeitung wurde durch einzelne Beamte der Polizeiinspektion Bregenz durchgeführt.
6. Juli 2023 – Einsatz vor Ort:
4 Beamte der Bereitschaftseinheit
4 Beamte der Bezirkspolizeiinspektion Bregenz
8 Beamte der Polizeiinspektion Bregenz und Polizeiinspektion Lauterach
2 Beamte der Polizeiinspektion Dornbirn und Fremdenpolizei
3 Beamte der Stadtpolizei Bregenz

Wie lange die Polizeieinsätze gedauert haben:
Laut Auskunft der Landespolizeidirektion Vorarlberg dauerten die Polizeieinsätze wie folgt:
• Am 5. Juli 2023, von 06.00 Uhr bis 12.06 Uhr, vor Ort; die Freilassung der letzten festgenommenen Person erfolgte um 14.40 Uhr bei der PI Bregenz.
• Am 6. Juli 2023, von 08.25 Uhr bis 10.00 Uhr, vor Ort; die Freilassung der letzten festgenommenen Person fand um 12.00 Uhr bei der PI Bregenz statt.
Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen die Klimaaktivisten verstoßen haben:
2 Abs. 1 Versammlungsgesetz:
Wer eine Volksversammlung oder überhaupt eine allgemein zugängliche Versammlung ohne Beschränkung auf geladene Gäste veranstalten will, muss dies wenigstens 48 Stunden vor der beabsichtigten Abhaltung unter Angabe des Zweckes, des Ortes und der Zeit der Versammlung der Behörde (§ 16) schriftlich anzeigen. Die Anzeige muss spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Versammlung bei der Behörde einlangen.
§ 7 Versammlungsgesetz:
Während der Nationalrat, der Bundesrat, die Bundesversammlung oder ein Landtag versammelt ist, darf im Umkreis von 300 m von ihrem Sitz keine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden.
§ 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz:
Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, sind alle Anwesenden verpflichtet, den Versammlungsort sogleich zu verlassen und auseinanderzugehen.

Wie viele Klimaaktivisten an den Blockadeaktionen beteiligt waren und gegen wie viele Anzeige erstattet wird:
5. Juli 2023:
30 Teilnehmende, wobei 20 Personen festgenommen wurden.
Übertretung nach § 2 Versammlungsgesetz: 1 Anzeige
Übertretung nach § 7 Versammlungsgesetz: 20 Anzeigen
Übertretung nach § 14 Versammlungsgesetz: 20 Anzeigen
6. Juli 2023:
23 Teilnehmende, wobei 13 Personen festgenommen wurden.
Übertretung nach § 2 Versammlungsgesetz: 1 Anzeige
Übertretung nach § 7 Versammlungsgesetz: 17 Anzeigen
Übertretung nach § 14 Versammlungsgesetz: 17 Anzeigen
Mit welchen Konsequenzen die Klimaaktivisten zu rechnen haben: Laut Mitteilung der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Vorarlberger Landesregierung haben die an den illegalen Versammlungen der sogenannten „Klimaaktivisten“ teilgenommenen Personen, sofern ihre Identität nicht bekannt ist mit ihrer Anhaltung zur Identitätsfeststellung durch die Polizei, ihrer Anzeige wegen Übertretungen des Versammlungsgesetzes und Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens zu rechnen. Die Strafhöhe beträgt bis zu 720 Euro.
Was der zuständige Landesrat Christian Gantner (ÖVP) zu den Klimaprotesten sagt:
“Das freie Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Grundsätzlich finde ich es positiv, wenn sich Menschen für den Klimaschutz einsetzen. Kein Verständnis habe ich jedoch für illegale Aktionen. Wenn gesetzliche Vorgaben missachtet und Personen gefährdet werden, dann überschreitet auch der Protest eine rote Linie. Egal von wem und für welches Thema. Derartige illegale Aktionen gefährden unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie. Sie dürfen nicht toleriert werden und ein konsequentes Vorgehen im Rahmen der Rechtsvorschriften ist die richtige Antwort darauf.
Die Art und Weise, wie beispielsweise die Klebe-Proteste stattfinden, schaden dem Klimaschutz mehr, wie sie ihm nutzen. Für unsere Polizistinnen und Polizisten bedeuten diese Aktionen, in einem ohnehin schon angespannten Umfeld, nicht nur eine zusätzliche Arbeitsbelastung, sondern sind für sie auch eine große psychische Belastung.”