Österreich

Wer darf im Ernstfall meine Chats lesen und mein Handy aufbereiten?

30.07.2024 • 10:54 Uhr
Bank Fraud
Kann man Chats im persönlichen Handy lesen? Das neue Gesetz sagt ja. AP Photo/Paula Ulichney

Das neue Gesetz zur Handy-Sicherstellung lässt derzeit auf sich warten, auch weil viele Stellungnahmen abgegeben wurden.

Die Regierung muss über den Sommer in Sachen Handy-Sicherheit nachbessern. Zum ersten Gesetzesentwurf von Türkis-Grün gingen mehr als 40 Stellungnahmen ein, die Bedenken sind vielfältig. Zentral ist für die Expertinnen und Experten die Frage, wer die Daten von sichergestellten Handys auswerten darf.

Der erste Gesetzesentwurf sieht hier eine Trennung vor. Die Aufbereitung – also die Sicherstellung jener Daten, die für die Ermittlungen relevant sind – wäre demnach Aufgabe der Kriminalpolizei, die inhaltliche Auswertung Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Die Präsidentin der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Elena Haslinger, sieht das allerdings kritisch. Sie wünscht sich, dass die Bearbeitung so bleibt wie bisher – im Zusammenspiel von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft.

Bei der Kriminalpolizei gebe es IT-Forensiker und Ermittler, die sich gemeinsam mit den Staatsanwälten – den Leitern des Ermittlungsverfahrens – um die Auswertung kümmern sollten. „So kann jeder sein Wissen zum Fall einbringen“, sagt Haslinger im Ö 1-Morgenjournal.

Kritik am Gesetzesentwurf

Skeptisch ist auch Bernhard Fink, Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Er plädiert für eine klare Trennung und meint, die Datenauswertung solle bei der Staatsanwaltschaft liegen, die Aufbereitung hingegen bei den Gerichten. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf sieht er die Rechte der Beschuldigten in Gefahr.

Die Regierung müsse nun eine Lösung finden. Die ÖVP drängt auf einen raschen Gesetzesbeschluss. Aus dem grünen Justizministerium, das für den Entwurf zuständig ist, heißt es, man werde nun alle Stellungnahmen prüfen und den Entwurf entsprechend anpassen. Bis Herbst ist noch Zeit.