Österreich

Gerichtsmediziner Rabl: “Würgevorgang hat Schutzreflexe außer Kraft gesetzt”

31.07.2024 • 10:03 Uhr
Gerichtsmediziner Rabl: "Würgevorgang hat Schutzreflexe außer Kraft gesetzt"

Gerichtsmediziner Walter Rabl trug sein Gutachten vor. Aktuell wird er von den Verteidigern befragt.

Nachdem gestern die Angeklagten einvernommen und Zeugen befragt wurden, sind heute die Gerichtsmediziner Walter Rabl und die DNA-Sachverständige Petra Hatzer-Grubwieser am Wort.

Rabl gab Auskunft über das Verletzungsmuster und die Todesursache. Um die Würde und Intimsphäre des verstorbenen Opfers und der Hinterbliebenen nicht zu verletzen, verzichtet die NEUE bewusst auf eine detaillierte Schilderung des Gutachtens. Eindeutig ist: Janine G. ist massiv gewürgt worden und in der Folge an ihrem Erbrochenen erstickt. “Die Gewalteinwirkung gegen den Hals hat zu einer Beeinträchtigung der Bewusstseinslage und zu einem Aufheben der Schutzreflexe geführt.” Die Verletzungen würden sich teilweise mit den Schilderugen beider Angeklagten decken, teilweise auch nicht. Laut Rabl war das Todesopfer “höhergradig alkoholisiert”, sie hatte 2,08 Promille im Blut.e

Mordprozess am Landesgericht Feldkirch
Gerichtsmediziner Walter Rabl. NEUE

Zudem schilderte der Gerichtsmediziner weitere Verletzungen, die etwa durch den Transport der Leiche entstanden sein könnten. Auch bestätigte Rabl, was ohnehin unbestritten ist. Nämlich, dass Janine G. nicht am Auffindeort – in einem Wassergraben im Lustenauer Ried – starb. Wie berichtet, wurde die 30-jährige Frau in der Wohnung des Zweitangeklagten getötet. Die beiden Beschuldigten, 28 und 22 Jahre alt, schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Allerdings soll die DNA-Spurenlage nicht zu Verantwortung des Erstangeklagten passen.

Was den Angeklagten vorgeworfen wird

Während dem Erstangeklagten Mord, Verleumdung, Störung der Totenruhe und auch schwere Nötigung vorgeworfen wird, lautet die Anklage beim 22-Jährigen auf Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung und ebenfalls Störung der Totenruhe. Der 28-Jährige bekannte sich schuldig hinsichtlich der Störung der Totenruhe, zu allen anderen Anklagepunkten als unschuldig. Der 22-Jährige bekannte sich zu allen Vorwürfen unschuldig.